Dies ist eine Diskussion zu Erbengemeinschaft soll Schmerzensgeld zahlen innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erbengemeinschaft soll Schmerzensgeld zahlen Person A und B schlossen 2003 einen Vergleich, nachdem A sich dazu verpflichtete keinen Kontakt zu B aufzunehmen und B sich dazu, sämtliche Anwalts und Gerichtskosten zu 50% zu tragen. Person B bezahlte aber bis heute nicht die Hälfte der Anwaltskosten von Person A. Person A verstarb 2005, sein Besitz ging an eine Erbengemeinschaft über. Nun fordert Persson B gerichtlich Schmerzensgeld von der Erbengemeinschaft auf Grund einer angeblichen Beleidigung durch Person A, die angeblich 2003 per e-mail an Person B geschickt wurde. Die Kanzlei, in der Person B arbeitet, hat 2004 angeblich Person A schriftlich aufgefordert ein Schmerzensgeld zu zahlen, einen Gerichtsprozess gab es aber nicht! Da Person B bereits mit weiteren Verfahren gegen die Erbengemeinschaft droht besteht Handlungsbedarf. Was ist zu tun, Person B auf Zahlung der Anwaltskosten von 2003 verklagen? Hat B überhaupt das Recht Forderungen an die Erbengemeinschaft zu stellen? Wie ist zu verhindern, dass B immer wieder unter fadenscheinigen Gründen, mit außerst merkwürdigen "Beweisen" Forderungen stellt, wie B es auch schon mit A machte, so dass zumindest in der Erbengemeinschaft das Gefühl aufkam, als würde B wild drauflos fordern und klagen wenn es in der Kanzlei eine Flaute gibt. MfG kunutac |
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