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Erbengemeinschaft soll Schmerzensgeld zahlen

Dies ist eine Diskussion zu Erbengemeinschaft soll Schmerzensgeld zahlen innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 15.05.2007, 16:46
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Erbengemeinschaft soll Schmerzensgeld zahlen

Hallo,
Person A und B schlossen 2003 einen Vergleich, nachdem A sich dazu verpflichtete keinen Kontakt zu B aufzunehmen und B sich dazu, sämtliche Anwalts und Gerichtskosten zu 50% zu tragen.

Person B bezahlte aber bis heute nicht die Hälfte der Anwaltskosten von Person A.

Person A verstarb 2005, sein Besitz ging an eine Erbengemeinschaft über.

Nun fordert Persson B gerichtlich Schmerzensgeld von der Erbengemeinschaft auf Grund einer angeblichen Beleidigung durch Person A, die angeblich 2003 per e-mail an Person B geschickt wurde.

Die Kanzlei, in der Person B arbeitet, hat 2004 angeblich Person A schriftlich aufgefordert ein Schmerzensgeld zu zahlen, einen Gerichtsprozess gab es aber nicht!

Da Person B bereits mit weiteren Verfahren gegen die Erbengemeinschaft droht besteht Handlungsbedarf.

Was ist zu tun, Person B auf Zahlung der Anwaltskosten von 2003 verklagen? Hat B überhaupt das Recht Forderungen an die Erbengemeinschaft zu stellen? Wie ist zu verhindern, dass B immer wieder unter fadenscheinigen Gründen, mit außerst merkwürdigen "Beweisen" Forderungen stellt, wie B es auch schon mit A machte, so dass zumindest in der Erbengemeinschaft das Gefühl aufkam, als würde B wild drauflos fordern und klagen wenn es in der Kanzlei eine Flaute gibt.

MfG
kunutac
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