Dies ist eine Diskussion zu Erbengemeinschaft mit Vorerben innerhalb des Forums Erbrecht
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| Ein aufgesetztes Geschiedenentestament (zur Absicherung gegen die Ehefrau) enthält alle möglichen Abfolgen von Nacherben im Sinne wenn Erbe x verstirbt, dann tritt Abkömmling x als Nacherbe ein. Erben sind 3 volljährige Kinder je 1/3, die eine Erbengemeinschaft bilden, gebunden aber an die Nacherbenfolge bis zum Tode der geschiedenen Ehefrau. Mit dem Tod der g. Ehefrau heben sich alle Einschrängungen der Nacherbenfolge auf. Der Erblasser ordnet aber trotzdem folgendes an: Testamentsvollstreckung. Einzige Aufgabe des Vollstreckers ist es den Nachlaß bis zur Auseinandersetzung zu verwalten und DANACH die Rechte der Nacherben wahrzunehmen. Nach der Auseinandersetzung und Ausfolge des Nachlaßes an die Erben sind diese von sämtlichen in §2136 BGB genannten Beschränkungen und Verpflichtungen befreit. Was bedeutet das nun genau ? Ich interpretiere es so... Die Erbengemeinschaft soll sich trotz Vorerbschaft auseinandersetzen, danach ist für die Erbengemeinschaft die Vollstreckung erledigt. Für die Nacherben liegt dann eine Nacherbenvollstreckung an. Die Erbengemeinschaft wird nach Auseinandersetzung dann jeweils auf die Person zu einem befreiten Vorerben erklärt. Liege ich da richtig mit der Interpretation ? Eine weitere Frage, wenn ich darf ![]() Das Erbe besteht zum Beispiel aus nur Immobilien. Bei der Auseinandersetzung müßte Erbe 1 die anderen Erben auszahlen, um die Immobilie ganz übernehmen zu können. Wie verhält es sich dann aber mit den Auszahlung bezogen auf die Nacherbschaftsfolge. Besten Dank schon mal für Antworten und allen eine besinnliche Vorweihnachtszeit. |
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