Dies ist eine Diskussion zu Erbengemeinschaft auflösen, wie? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erbengemeinschaft auflösen, wie? Es gibt kein Testament, so dass jeder seinen Pflichtteil bekommen soll. Damit sind Mutter M, Kind 1, 2 und 3 auch zufrieden. Kind 4 wurde notariell enterbt, da, durch verschiedenste Geschäftsideen und Pleiten, immer mal die Gefahr einer Privatinsolvenz bestand. Kind 5 verlangt für sich und Kind 4 den Pflichtteil, um Kind 4 diesen nach der Privatinsolvenz auszuhändigen. Außerdem verlangt Kind 5 eine Entschädigung von M in Nachfolge von Vater V, da der Vater ein Grundstück geteilt und verkauft hat, das ursprünglich durch Vorerbenvermerk für Kind 4 und 5 vorgesehen war. M ist dazu bereit, versucht seit 4 Jahren eine Einigung zu erzielen, damit die Erbengemeinschaft aufgelöst werden kann. Kind 5 meldet reagiert auf keine Angebote, will sich anwaltlichen Rat einholen aber es passiert nichts. Fragen: Kann die Erbengemeinschaft unabhängig von der "Entschädigungszahlung" aufgelöst werden? Es sind jährlich Kosten für die Führung einer Erbengemeinschaft fällig. Kann M diese Kind 5 in Rechnung stellen, da er den Prozess verzögert? Wie lange kann der Prozess noch verzögert werden? Hat M eine Möglichkeit das Warten abzukürzen? Sollte M den Pflichtteil für Kind 4 aushändigen? Rechtlich besteht kein Anspruch und auch keine Sicherheit, dass es weitergeleitet wird. Ist M überhaupt zur Zahlung dieser Entschädigung verpflichtet? Vielen Dank. |
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| AW: Erbengemeinschaft auflösen, wie? Zitat:
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| AW: Erbengemeinschaft auflösen, wie? Danke für die Antwort Zitat: Es gibt einen notariell beglaubigten Schriftsatz, in dem Kind 4 auf sein Erbe verzichtet. D.h. es wurde nicht enterbt, wieder ein Fehler meinerseits, sondern hat darauf verzichtet. Zitat:
Vollmacht von Kind 4 an Kind 5 gibt es nicht. Kind 5 kümmert sich um Kind 4, damit es nicht übergangen wird. Zitat:
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| AW: Erbengemeinschaft auflösen, wie? Zitat:
Üblicherweise ist ein Pflichtteilsverzicht auch mit einer Entschädigungszahlung verbunden, so dass Kind 4 möglicherweise seinen Anteil schon erhalten hat. Zitat:
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