
18.01.2007, 11:31
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Nov 2006
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| Erbengemeinschaft Vater A und Mutter B sind verstorben. Sie hatten 6 Kinder, die als Erben eingetragen sind. Kind 1 übernimt die Verwaltung inkl. Beerdingungskosten. Kind 2 hat das Bargeld in Höhe von X mitgenommen um evtuelle Kosten für z. B. die Grabpflege zu bezahlen. Kind 2 soll nunmehr nach Aufforderung der Geschwister nachweisen, wo das Bargeld geblieben ist. Kind 2 kann dieses nicht nachweisen. Wie sieht die Rechtslage aus? Haben die anderen Geschwister ein Recht darauf zu erfahren, wo das Bargeld geblieben ist? Welche Schritte könnten die Geschwister einleiten? |