Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Erben übergangen ?!

Dies ist eine Diskussion zu Erben übergangen ?! innerhalb des Forums Erbrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By zeiten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 12:41
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 4
Keine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Erben übergangen ?!

Die Verstorbene (40 Jahre her) hat ein handgeschriebenes Testament, worin sie angeblich eine Tochter zur Alleinerbin macht.

Fakt ist die gesetzlichen Erben (4 Geschwister der Verstorbenen) wussten nichts vom Ableben. Die Adressen der besagten Erben, waren bekannt durch Post in der Wohnung der Verstorbenen.

Nachricht über Ableben durch Nachbarn, da die Verstorbene sich nicht mehr gemeldet hatte und die Geschwister diese nicht mehr erreichen konnten.

Zu diesem Zeitpunkt war die Verstorbene bereits beerdigt und der komplette Haushalt aufgelöst durch angebliche Tochter. Diese "Tochter" ist eine ehemalige Nachbarin der Verstorbenen.

Damalige Akteneinsicht durch RA stellte heraus, daß "Tochter" Alleinerbin war. Weiteres Vorgehen konnte zu damaliger Zeit finanziell von den Geschwistern nicht angetrieben werden.

Geschwister in großem Unwissen bereits verstorben. Nichte möchte nun Klarheit für Familie finden und forderte Akteneinsicht. Diese wurde verweigert. Selbst über RA nur mit sehr aufwendiger Begründung und Urkundennachweis möglich geworden. Einsicht jedoch nur durch RA.

Fragen:
1) Warum wurden die gesetzlichen Erben nicht informiert?
2) Warum wurde nicht reagiert auf Anfrage der Familie?
3) Akteneinsicht zu jetziger Zeit nur durch RA rechtlich?
4) Ihre Meinung ... bitte...

Vielen Dank vorab...
LG
GuteFragen
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 12:55
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Erben übergangen ?!

verstehe den sachverhalt nicht ganz.

wenn die verstorbene eine tochter hatte, dann wären die geschwister sowieso nicht erbberechtigt.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 12:56
Star Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2004
Beiträge: 680
97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)  
AW: Erben übergangen ?!

Zitat:
Zitat von GuteFragen Beitrag anzeigen
Die Verstorbene (40 Jahre her) hat ein handgeschriebenes Testament, worin sie angeblich eine Tochter zur Alleinerbin macht.
Durch Testament wurde die Tochter Alleinerbin. Ohne Testament wäre sie auch gesetzliche Alleinerbin (§ 1924 I BGB).

Damit besteht für das Nachlassgericht kein Grund noch weitere Verwandte zu benachrichtigen.
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 13:03
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 4
Keine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Erben übergangen ?!

Hallo,
danke für die schnellen Antworten.
Hier die Ergänzung:
Die Verstorbene hatte keine Kinder. Durch den angegebenen Namen im Nachlassbericht (lt. damaligem RA) handelte es sich hierbei um eine ehemalige Nachbarin der Verstorbenen.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 13:17
Star Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2004
Beiträge: 680
97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)97% positive Bewertungen (680 Beiträge, 83 Bewertungen)  
AW: Erben übergangen ?!

Zitat:
Zitat von GuteFragen Beitrag anzeigen
Die Verstorbene hatte keine Kinder. Durch den angegebenen Namen im Nachlassbericht (lt. damaligem RA) handelte es sich hierbei um eine ehemalige Nachbarin der Verstorbenen.
Die N ist durch Verfügung von Todes wegen Alleinerbin geworden.
Die Geschwister gehören auch nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten. Auch eine Anfechtung scheitert an der Jahresfrist des § 2082 BGB.
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 13:45
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 4
Keine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Erben übergangen ?!

Meines Wissens will die Nichte der Verstorbenen hier nur eine Klarheit in die Angelegenheit bringen. Durch die bereits über 10 Jahre überschrittene Verfristung wäre eh nichts mehr zu machen.

Fraglich ist hier, wie eine Person behaupten kann die Tochter der Verstorbenen zu sein, wenn diese keine Kinder hatte. Mußte diese Person sich nicht weiter ausweisen?
Es handelt sich definitiv nicht um eine Familienangehörige.
Ist hier von einem Betrug auszugehen?

Bezüglich der Akteneinsicht in die Unterlagen: Kann hier nur der RA der Nichte diese Einsicht haben oder auch die Nichte selbst?

LG GuteFragen
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 14:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Erben übergangen ?!

Zitat:
Fraglich ist hier, wie eine Person behaupten kann die Tochter der Verstorbenen zu sein, wenn diese keine Kinder hatte. Mußte diese Person sich nicht weiter ausweisen?
es ist egal, ob die person die tochter ist. wenn sie über den namen klar zu identifizieren ist, reicht das aus. die bezeichnung "tochter" ist dann unwichtig.

entscheidend ist, dass der letzte wille der verstorbenen beachtet wird. und ob sie die erbin dann als "tochter" oder "schnucki" bezeichnet ist egal, solange klar aus dem testament hervorgeht, wer da gemeint ist.
moriarty likes this.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 14:04
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 4
Keine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GuteFragen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Erben übergangen ?!

Vielen Dank für Ihre Mithilfe...
Gibt´s nicht alle Tage...
LG
GuteFrage
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 14:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Erben übergangen ?!

ich bezweifle, dass die nichte überhaupt einsicht in irgendwas bekommt. die nichte hat kein berechtigtes interesse die sachen einzusehen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mitarbeiter übergangen und Arbeitgeber angeschrieben Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 16.03.2011 16:29
Erben ohne Wissen anderer Erben? Erbrecht 03.08.2009 21:17
Testament mit 2 Erben, aber für Erben 1 ist das Erbe nicht mehr vorhanden Erbrecht 10.06.2009 09:57
Abteilungsleiter wird übergangen Arbeitsrecht 07.10.2008 00:43
WBK Erben Waffenrecht 05.03.2008 11:38





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Erbrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN