Dies ist eine Diskussion zu Erben übergangen ?! innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erben übergangen ?! Fakt ist die gesetzlichen Erben (4 Geschwister der Verstorbenen) wussten nichts vom Ableben. Die Adressen der besagten Erben, waren bekannt durch Post in der Wohnung der Verstorbenen. Nachricht über Ableben durch Nachbarn, da die Verstorbene sich nicht mehr gemeldet hatte und die Geschwister diese nicht mehr erreichen konnten. Zu diesem Zeitpunkt war die Verstorbene bereits beerdigt und der komplette Haushalt aufgelöst durch angebliche Tochter. Diese "Tochter" ist eine ehemalige Nachbarin der Verstorbenen. Damalige Akteneinsicht durch RA stellte heraus, daß "Tochter" Alleinerbin war. Weiteres Vorgehen konnte zu damaliger Zeit finanziell von den Geschwistern nicht angetrieben werden. Geschwister in großem Unwissen bereits verstorben. Nichte möchte nun Klarheit für Familie finden und forderte Akteneinsicht. Diese wurde verweigert. Selbst über RA nur mit sehr aufwendiger Begründung und Urkundennachweis möglich geworden. Einsicht jedoch nur durch RA. Fragen: 1) Warum wurden die gesetzlichen Erben nicht informiert? 2) Warum wurde nicht reagiert auf Anfrage der Familie? 3) Akteneinsicht zu jetziger Zeit nur durch RA rechtlich? 4) Ihre Meinung ... bitte... Vielen Dank vorab... LG GuteFragen |
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| AW: Erben übergangen ?! verstehe den sachverhalt nicht ganz. wenn die verstorbene eine tochter hatte, dann wären die geschwister sowieso nicht erbberechtigt. |
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| AW: Erben übergangen ?! Zitat:
Damit besteht für das Nachlassgericht kein Grund noch weitere Verwandte zu benachrichtigen.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: Erben übergangen ?! Hallo, danke für die schnellen Antworten. Hier die Ergänzung: Die Verstorbene hatte keine Kinder. Durch den angegebenen Namen im Nachlassbericht (lt. damaligem RA) handelte es sich hierbei um eine ehemalige Nachbarin der Verstorbenen. |
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| AW: Erben übergangen ?! Zitat:
Die Geschwister gehören auch nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten. Auch eine Anfechtung scheitert an der Jahresfrist des § 2082 BGB.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: Erben übergangen ?! Meines Wissens will die Nichte der Verstorbenen hier nur eine Klarheit in die Angelegenheit bringen. Durch die bereits über 10 Jahre überschrittene Verfristung wäre eh nichts mehr zu machen. Fraglich ist hier, wie eine Person behaupten kann die Tochter der Verstorbenen zu sein, wenn diese keine Kinder hatte. Mußte diese Person sich nicht weiter ausweisen? Es handelt sich definitiv nicht um eine Familienangehörige. Ist hier von einem Betrug auszugehen? Bezüglich der Akteneinsicht in die Unterlagen: Kann hier nur der RA der Nichte diese Einsicht haben oder auch die Nichte selbst? LG GuteFragen |
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| AW: Erben übergangen ?! Zitat:
entscheidend ist, dass der letzte wille der verstorbenen beachtet wird. und ob sie die erbin dann als "tochter" oder "schnucki" bezeichnet ist egal, solange klar aus dem testament hervorgeht, wer da gemeint ist. |
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| AW: Erben übergangen ?! Vielen Dank für Ihre Mithilfe... Gibt´s nicht alle Tage... LG GuteFrage |
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