Dies ist eine Diskussion zu Erben können sich nicht einigen innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erben können sich nicht einigen Mal angenommen Eltern (A und B) haben drei Kinder (C,D und E). A und B besitzen ein grösseres Haus mit schönem Grundstück und haben ein Berliner Testament. Nach Ableben von A und B geht alles zu gleichen Teilen an C, D und E über. Keines der Kinder hat eine Bindung an dieses Haus. C möchte nach Ableben der Eltern das Haus verkaufen da nur eine kleine Rente bezogen wird und sie sich finanziell fürs Alter absichern will. D lebt im Ausland und wird auch nicht wieder zurück kommen, daher kann davon ausgegangen werden das D auch einem Verkauf zustimmen wird. E will jedoch später nicht verkaufen sondern lieber vermieten (da würden dann für jeden vielleicht 150 Euro im Monat abfallen, der Rest würde für Reparaturen etc. auf einem Konto angelegt werden) weil er angeblich das Haus in der Familie lassen will. E ist verheiratet, hat selbst ein grosses Vermögen dass später natürlich hauptsächlich der Ehepartner erben wird. Der Ehepartner hat keinerlei Bindung zum Rest der Familie. Wenn E nun vor C und D sterben würde, würde der Ehepartner dann auch einen Anteil an dem Haus erben und verlangen können, dass er ausbezahlt wird? Weder C noch D könnten sich das finanziell leisten und könnten auch kein Geld aufnehmen. Könnte der Ehepartner dann verlangen, dass das Haus vekauft wird (was E ja seinen Geschwistern verweigert)? E und Ehepartner sind nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz verheiratet (keine Ahnung ob das von Relevanz ist). Falls der Ehepartner Anspruch hätte - kann E testamentarisch verfügen, dass er auf den Anteil vom Haus keinen Anspruch hätte? Habe zwar schon brav gegoogelt - aber ich finde einfach nix was mir weiter hilft, bzw. verstehe auch teilweise dieses Juristen-Kauderwelsch nicht *schäm* Liebe Grüsse, cateyes |
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| AW: Erben können sich nicht einigen Zitat:
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Sollte eine Einigung nicht möglich sein, kann die Teilungsversteigerung beantragt werden. Zitat:
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