Dies ist eine Diskussion zu Erben in Deutschland - Immobilie im Ausland - Unterschriftfälschung innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erben in Deutschland - Immobilie im Ausland - Unterschriftfälschung Bei den Geduldigen, die sich diese Menge durchlesen, bedanke ich mich schon mal im Voraus ![]() Der Fall: Ein Ausländer verstirbt und hinterläßt seinen Kindern (A, B, C) eine Immobilie im europäischen Ausland. Gemeldet war er sowohl im Ausland als auch in Deutschland. Weitere Erben gibt es nicht. Ein Testament liegt nicht vor. Die drei Erben haben ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland. Einer der Erben (A) hat die ausländische Staatsbürgerschaft, bei den anderen ist es unbekannt. Der Erbantritt erfolgte per Vollmacht im Ausland durch dort ansässige Anwälte. Im Zusammenhang damit wurde im Ausland die Unterschrift des A auf der Vollmacht für den Erbantritt für einen der Anwällte gefälscht. Der Verdacht liegt nahe, daß B und C oder zumindest einer von beiden die Fälschung angefertigt hat, da sich A nachweislich geweigert hat, die Vollmacht für diesen Anwalt zu unterschreiben und unmittelbar einen anderen Rechtsbeistand zur Durchsetzung seiner Erbansprüche bevollmächtigt hat. Da beide Anwälte ihre jeweilige Vollmacht beim dort ansässigen Gericht vorgelegt haben, ist dieser Mißstand sofort aufgefallen. Die Fragen zum Erbe: 1) Spielt die Staatsbürgerschaft der Erben und/oder des Erblassers eine Rolle? Hat der ausländische/deutsche Erbe ggf. Vor- oder Nachteile? 2) Welcher Erbrecht greift in diesem Fall? Das deutsche, das ausländische oder beide in Kombination oder ggf. in Abhängigkeit von der Staatsbürgerschaft der Erben oder des Erblassers oder dem Standort der Immobilie? 3) Fällt im Falle des Erbens einer Immobilie Erbschaftssteuer an oder ggf. erst bei Verkauf der Immobilie? Wird die Immobilie oder der Verkaufserlös dann nach ausländischem oder deutschem Recht besteuert? 4) Kann/Darf/Muß in einem Streitfall das Erbe betreffend auch ein deutscher Anwalt beauftragt werden, ist das vorgeschrieben/verboten/empfehlenswert/nicht ratsam? Die Fragen zur Fälschung: 5) Um was handelt es sich bei einer Unterschriftenfälschung? Um eine Urkundenfälschung, ein Vergehen, Verbrechen, ein Delikt, ...? 6) Welches Recht greift in diesem Fall ("Fälscher" :deutsch?, "Gefälschter" :Ausländer, begangen im Ausland, alle ansässig in Deutschland) 7) Wie würde sowas nach deutschem Recht behandelt? Wer müßte welchen Nachweis erbringen? Welche Strafen drohen beim Nachweis der Fälschung? 8) Kann ggf. in beiden Ländern zugleich nach beiden Rechtsvorschriften dagegen vorgegangen werden? |
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