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Erben die Eltern?

Dies ist eine Diskussion zu Erben die Eltern? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 31.08.2011, 10:47
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Erben die Eltern?

Noch vor der Eheschließung wurde ein Grundstück gekauft, Alleineigentünmer ist St. Baubeginn war auch vor der Eheschließung. Als der Rohbau fast fertig war, wurde geheiratet (Zugewinngemeinschaft) und Kinder folgten.
Es wurde keine Grundschuld eingetragen und auch keinerlei Darlehen etc. aufgenommen. St. bekam Geld von seinen Eltern. Es gibt keinerlei Verträge etc.

1. Angenommen!: Nach 10 Jahren zerbricht die Ehe.
Wem steht was zu?

2. Angenommen!: St. verstirbt.
Wer erbt? Haben die Eltern von St. einen Anspruch?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.08.2011, 12:54
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AW: Erben die Eltern?

Zitat:
Zitat von 100Prozent Beitrag anzeigen
1. Angenommen!: Nach 10 Jahren zerbricht die Ehe. Wem steht was zu?
Da St. Alleineigentümer ist, gehört diesem auch das Haus. Dem Ehepartner steht ggf. ein Anteil an einer etwaigen Wertsteigerung zu (Zugewinn).
Zitat:
2. Angenommen!: St. verstirbt.
Wer erbt?
Wenn kein Testament vorhanden ist, erbt der Ehegatte zur Hälfte und die weitere Hälfte erben die Kinder (gesetzlicher Güterstand).

Falls ein Testament vorhanden ist, gilt dies.
Zitat:
Haben die Eltern von St. einen Anspruch?
Nein.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.08.2011, 14:06
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AW: Erben die Eltern?

zu 1.: Der Vermögenszuwachs, der während der Ehe entstanden ist, wird geteilt. Ob St sein Anfangsvermögen nun in Form von Geld oder in Form von Immobilienvermögen (Rohbau) hatte, spielt dabei keine Rolle. Eine Schenkung gehört immer zum Anfangsvermögen, auch dann wenn sie erst während der Ehe erfolgt. Auf die Schenkung hat die Frau von St im Falle einer Scheidung daher keinen Anspruch.

zu 2.: Wenn St. stirbt, dann erbt die Ehefrau 1/2 und die Kinder das übrige 1/2 zu gleichen Teilen, sofern keine anderlautende testamentarische Verfügung getroffen wurde. Die Eltern haben keinen Erbanspruch, wenn Kinder vorhanden sind. Durch einen Scheidungsantrag von St erlischt der Erbanspruch seiner Frau und die Kinder erben alles.
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