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Erbeausschlagung - was passiert mit den Vermächtnisnehmern

Dies ist eine Diskussion zu Erbeausschlagung - was passiert mit den Vermächtnisnehmern innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 14:38
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Exclamation Erbeausschlagung - was passiert mit den Vermächtnisnehmern

Folgender Fall:

Ein Vater stirbt und VERMACHT seiner Ex-Frau den 50% Anteil an der Gemeinsam betriebenen GmbH - somit wäre die Ex-Frau 100% Anteilseignerin.
Seinen drei Kindern VERMACHT er sein Haus zu drei gleichen Teilen.

Wenn mann davon ausgeht das das entsprechende Nachlassgericht folgende Auslegung trifft, das die Kinder Erben sind, was würde mit dem Vermächtniss der Ex-Frau passieren wenn die Kinder das Erbe ausschlagen.
Enkel wären vorhanden.

Grüße an die Community
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  #2 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 15:00
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AW: Erbeausschlagung - was passiert mit den Vermächtnisnehmern

Die Kinder sind Erben und die Frau Vermächtnisnehmerin? Diese Auslegung finde ich äußerst merkwürdig.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 20:54
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AW: Erbeausschlagung - was passiert mit den Vermächtnisnehmern

Zitat:
Zitat von Mucki58 Beitrag anzeigen
Die Kinder sind Erben und die Frau Vermächtnisnehmerin? Diese Auslegung finde ich äußerst merkwürdig.
Das finde ich nicht - schließlich ist es die Ex-Frau.
Zitat:
Wenn mann davon ausgeht das das entsprechende Nachlassgericht folgende Auslegung trifft, das die Kinder Erben sind, was würde mit dem Vermächtniss der Ex-Frau passieren wenn die Kinder das Erbe ausschlagen.
Enkel wären vorhanden
Mit dem Vermächtnis passiert nix, es bleibt bestehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 23:13
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AW: Erbeausschlagung - was passiert mit den Vermächtnisnehmern

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Das finde ich nicht - schließlich ist es die Ex-Frau.
Ahhhh, das eintscheidende Detail habe ich überlesen Danke, CruNCC.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.09.2010, 10:34
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AW: Erbeausschlagung - was passiert mit den Vermächtnisnehmern

Das Gericht müsste die gesetzlichen Erben suchen oder suchen lassen. Die Ex Frau könnte auch suchen lassen um die Sache zu beschleunigen.
Wenn die Kinder/Enkel etc ausschlagen, erben die Geschwister. Bei deren vorversterben erben deren Nachkommen. u.s.w also gesetzliche Erbfolge.... Wenn niemand gefunden wird erbt der Fiskus das Haus.
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erbe ausschlagen, gmbh, vermächtnis

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