Dies ist eine Diskussion zu Erbe - Wohnrecht innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erbe - Wohnrecht ich wäre sehr dankbar, wenn ich hier erste Einschätzungen zu einem Erbschaftsproblem bekommen könnte, um so das weitere Vorgehen besser planen zu können. Ausgangssituation: Eine mit Familie A und B verwandte Person ist verstorben und vererbt den Familien A und B zu je 50% ihren Nachlass. Dieser ist überschaubar und bietet außer einem Haus keine Streitpunkte. Das Haus um das es nun geht, wird seit ca. 30 Jahren bereits von Familie A bewohnt. Nun will Familie B ihren Erbanspruch geltend machen und in die 50% einziehen (Zusatz: Um das Haus für 2 Familien bewohnbar zu machen bzw. sinnvoll 50-50 zu teilen bedarf es größeren Umbauten). Familie A ist dagegen. Fragen: - kann Familie A durch Auszahlung der Hälfte des Wertes an Familie B diese aus rechtlicher Sicht davon abbringen einzuziehen? - hat Familie A z.B. aufgrund der langen Wohnzeit in dem Haus einen gewissen Vorzug? - was kann passieren, wenn dieser Fall vor Gericht geht? Mit einem Danke im Vorraus verbleibe ich mit freundlichen Grüßen maym |
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| AW: Erbe - Wohnrecht Zitat:
Zitat:
Zitat:
![]() die familien a und b bilden hier eine erbengemeinschaft. und sie müssen schon selber sehen, wie sie sich einigen. falls sie sich nicht gütlich einig werden, kann eine der parteien eine sogenannte "teilungsversteigerung" erzwingen. da wird also dann die hütte versteigert und beide bekommen die hälfte des erlöses. es ist natürlich möglich, dass eine der parteien das häusschen ersteigert. hat die familie a einen mietvertrag über ihre wohnung im haus? dann müssten auch noch mieterinnenschutzgesetze beachtet werden. |
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| AW: Erbe - Wohnrecht In einem Punkt möchte ich Zeiten widersprechen: Zitat:
Wenn Familie A einen Mietvertrag hat, dann gilt der weiter und könnte nur durch alle Eigentümer gemeinsam gekündigt werden. Ein möglicher Weg wäre hier nur die Teilungsversteigerung. Dabei können beide Eigentümer mitsteigern. Wer das Haus dann ersteigert kann dann auch einem darin wohnenden Mieter wegen Eigenbedarf kündigen. |
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