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Erbe vorzeitig auszahlen lassen

Dies ist eine Diskussion zu Erbe vorzeitig auszahlen lassen innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 30.06.2011, 20:16
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Erbe vorzeitig auszahlen lassen

fiktiver fall: der großvater von peter und klaus hat in seinem testament seine frau als befreite vorerbin eingesetzt.

nacherbe sollen seine beiden enkel sein.

der großvater ist vor jahren gestorben, großmutter lebt noch.

ist es möglich, dass sich einer der beiden sein erbe vor dem tod der großmutter auzahlen lassen kann? wäre dies ein entgegenkommen der großmutter, oder kann sie dazu verpflichtet werden, wenn sie das erbe nicht auszahlen will?

Geändert von blacksock (30.06.2011 um 20:42 Uhr).
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Alt 30.06.2011, 21:50
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AW: Erbe vorzeitig auszahlen lassen

Erbe wird man, wenn jemand verstorben ist; deshalb kann man zu Lebzeiten nichts einfordern!
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