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Erbe vom Vater ausschlagen, Recht auf das Erbe dessen Mutter?

Dies ist eine Diskussion zu Erbe vom Vater ausschlagen, Recht auf das Erbe dessen Mutter? innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 16:44
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Erbe vom Vater ausschlagen, Recht auf das Erbe dessen Mutter?

Hallo,

angenommen der Vater von Herrn XYZ verstirbt. Herr XYZ schlägt das Erbe aus, da der Vater recht viele Schulden hat. Herr XYZ´s Großmutter, hat 4 Kinder. Da der Sohn von Großmutter XYZ verstorben ist, verbleiben 3 Kinder. Rückt Herr XYZ an die ErbStelle des Vaters, obwohl er das Erbe des Vaters ausgeschlagen hat?

Hat Herr XYZ ein Erbrecht auf das hinterlassene der Großmutter?


Für eine Antwort, wäre ich Euch sehr sehr dankbar.



Liebe Grüße


ChriZ

Geändert von ChriZRocKz (18.08.2009 um 16:19 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 20:54
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AW: Erbe vom Vater ausgeschlagen, Recht auf das Erbe dessen Mutter?

Bitte lesen Sie die Forenregeln!

Zitat:
3. Formulierungsregeln: Es kann nur anhand von allgemeinen, abstrakten und fingierten (ausgedachten) Beispielen diskutiert werden! Insbesondere ohne Firmen- und Personennamen.

Bitte formulieren Sie Ihren Beitrag daher stets als einen fiktiven (ausgedachten) Beispielsfall von allgemeinem Interesse. Beiträge mit Details wie konkreten Namen von Personen, Firmen, Marken, E-Mails, Adressen und Webseitenlinks sind nicht erlaubt!

VERBOTEN:
Einzelfallbezogene Beiträge und Fragen wie z.B. "Frau Musterfrau Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" oder "Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber in der Firma Muster GmbH, Hamburg, weil ich krank war. Kann er mich kündigen?"

ERLAUBT:
Im Forum können nur allgemeine, abstrakte Beiträge und fiktive (ausgedachte) Sachverhalte wie z.B.: "Mal angenommen ein Mieter M zahlt an Vermieter V keine Miete mehr. Welche Rechte hat V?" oder "Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: A schlägt B auf die Nase. Strafbarkeit des A?" oder "Welche Rechte hat man allgemein als Mieter? Wie kann man einen Mietvertrag kündigen?" eingestellt werden.


Bitte halten Sie diese Regeln ein, da Ihr Beitrag ansonsten nicht diskutiert werden ann. Verstöße gegen diese Regeln können zum Ausschluss führen.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.08.2009, 19:09
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AW: Erbe vom Vater ausschlagen, Recht auf das Erbe dessen Mutter?

Es handelt sich um zwei getrennte Erbfälle. Die Ausschlagung nach dem Vater hat nichts mit dem Erbfall der Großmutter zu tun.
Zitat:
Da der Sohn von Großmutter XYZ verstorben ist, verbleiben 3 Kinder. Rückt Herr XYZ an die ErbStelle des Vaters, obwohl er das Erbe des Vaters ausgeschlagen hat?
Ja.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.08.2009, 19:26
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AW: Erbe vom Vater ausschlagen, Recht auf das Erbe dessen Mutter?

Also rückt Herr XYZ an die Erbfolge des Vaters und kann somit von der Großmutter erben?


Vielen Lieben Dank für die Antwort^^
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  #5 (permalink)  
Alt 18.08.2009, 19:34
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AW: Erbe vom Vater ausschlagen, Recht auf das Erbe dessen Mutter?

Zitat:
Zitat von ChriZRocKz
Also rückt Herr XYZ an die Erbfolge des Vaters und kann somit von der Großmutter erben?
Das habe ich doch bereits beantwortet.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.08.2009, 19:48
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AW: Erbe vom Vater ausschlagen, Recht auf das Erbe dessen Mutter?

Danke für Deine Geduld meines Unverständnisses. Wollte nur nochmal auf Nummer sicher gehen, denn für den Herrn XYZ würde bestimmt sehr sehr viel auf dem Spiel stehen.


Danke.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.08.2009, 19:59
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AW: Erbe vom Vater ausschlagen, Recht auf das Erbe dessen Mutter?

Zitat:
Zitat von ChriZRocKz
Wollte nur nochmal auf Nummer sicher gehen, denn für den Herrn XYZ würde bestimmt sehr sehr viel auf dem Spiel stehen.
Dann sollte sich XYZ nicht (nur) in einem Forum informieren!
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