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Erbe - Unterhaltspflicht

Dies ist eine Diskussion zu Erbe - Unterhaltspflicht innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 17.08.2011, 15:32
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Erbe - Unterhaltspflicht

Liebe Forums-Mitglieder,

aus einer erbrechtlichen Hausarbeit konstruiere ich folgende, leicht abgewandelte und stark vereinfachte Fallkonstruktion:

Es sei ein Ehepaar A mit Z.
Aus deren gemeinsamer Ehe seien die beiden Kinder M und N hervorgegangen.
Z sterbe.
Indes, Z habe eine außereheliche Beziehung mit Q gehabt, aus der ebenfalls ein Kind (Y) hervorgegangen sei, von dem jedoch A, M und N zu Lebzeiten von Z nichts gewusst haben sollen.

Die Frage(n):
a) Bestünde eine Unterhaltspflicht von A, M und N für das Kind Y?
b) Hängt die Antwort auf a) davon ab, ob bereits zu Lebzeiten von Z Unterhaltsleistungen durch Z für Y aufgebracht worden wären?

Bin sehr auf Eure Sichtweise(n) gespannt.

LG
Tim
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  #2 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 16:18
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AW: Erbe - Unterhaltspflicht

mal völlig unjuristisch:
wieso sollte jemand für ein kind, welches nicht ihres ist, unterhalt leisten müssen...? das ist absoluter quark.

und zwar völlig egal, ob man davon weiß oder nicht oder ob der partner unterhalt gezahlt hat oder nicht...
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  #3 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 16:25
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AW: Erbe - Unterhaltspflicht

Ich war etwas zu oberflächlich bei der Darstellung:
Z sei der Mann (mithin der Vater der Kinder (inklusive des Nichtehelichen)...
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  #4 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 16:34
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AW: Erbe - Unterhaltspflicht

was aber auch nix ändert.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.08.2011, 09:20
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AW: Erbe - Unterhaltspflicht

Bei gesetzlicher Erbfolge ist der überlebende Ehegatte dem Kind Y gegenüber eventuell nach § 1371 Abs. 4 BGB verpflichtet.
__________________
Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1
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Alt 23.08.2011, 20:34
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AW: Erbe - Unterhaltspflicht

Das Kind ist voll erbberechtigt und wenn es noch unterhaltsberechtigt ist, bekommt es aus Vaters Rente eine Waisenrente.
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