Dies ist eine Diskussion zu Erbe - Unterhaltspflicht innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erbe - Unterhaltspflicht aus einer erbrechtlichen Hausarbeit konstruiere ich folgende, leicht abgewandelte und stark vereinfachte Fallkonstruktion: Es sei ein Ehepaar A mit Z. Aus deren gemeinsamer Ehe seien die beiden Kinder M und N hervorgegangen. Z sterbe. Indes, Z habe eine außereheliche Beziehung mit Q gehabt, aus der ebenfalls ein Kind (Y) hervorgegangen sei, von dem jedoch A, M und N zu Lebzeiten von Z nichts gewusst haben sollen. Die Frage(n): a) Bestünde eine Unterhaltspflicht von A, M und N für das Kind Y? b) Hängt die Antwort auf a) davon ab, ob bereits zu Lebzeiten von Z Unterhaltsleistungen durch Z für Y aufgebracht worden wären? Bin sehr auf Eure Sichtweise(n) gespannt. LG Tim |
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| AW: Erbe - Unterhaltspflicht mal völlig unjuristisch: wieso sollte jemand für ein kind, welches nicht ihres ist, unterhalt leisten müssen...? das ist absoluter quark. ![]() und zwar völlig egal, ob man davon weiß oder nicht oder ob der partner unterhalt gezahlt hat oder nicht... |
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| AW: Erbe - Unterhaltspflicht Ich war etwas zu oberflächlich bei der Darstellung: Z sei der Mann (mithin der Vater der Kinder (inklusive des Nichtehelichen)... |
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| AW: Erbe - Unterhaltspflicht was aber auch nix ändert. |
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| AW: Erbe - Unterhaltspflicht Bei gesetzlicher Erbfolge ist der überlebende Ehegatte dem Kind Y gegenüber eventuell nach § 1371 Abs. 4 BGB verpflichtet.
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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