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Erbe und Erbverzichtsvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Erbe und Erbverzichtsvertrag innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 20.06.2011, 11:28
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Erbe und Erbverzichtsvertrag

Ich habe eine Frage zu folgedem, fiktiven Sachverhalt:

Großvater und Großmutter G haben drei Söhne A, B und C.
Großvater und Großmutter G haben zwei Testamente verfasst. Das alte, aufgehobene Testament macht Sohn C zum Alleinerben, als Ersatzerben werden seine Frau und die vier gemeinsamen Kinder eingetragen.
Söhne A und B haben einen Erbverichtsvertrag unterschrieben und sind vom elterlichen Vermögen abgefunden worden.

Jahre Später verstirbt Sohn C.. Daraufhin erstellen Großmutter und Großvater G ein neues Testament. Nun werden ihre beiden anderen Söhne A und B, die im vorherigen Testament bereits abgefunden worden sind, als Erben eingetragen, sowie die Kinder des verstorbenen Sohnes C.

Großeltern G versterben.

Meine Frage zum Fall: Hat der Erbverzichtsvertrag irgendwelche Auswirkungen auf das neue Testament? Söhne A und B erhielten eine Abfindung. Haben sie dennoch einen Anspruch auf den im neuen Testament ihnen zugeschriebenen Anteil?

Herzlichen Dank im Voraus!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 13:05
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AW: Erbe und Erbverzichtsvertrag

Zitat:
Zitat von Jeanie00 Beitrag anzeigen
Hat der Erbverzichtsvertrag irgendwelche Auswirkungen auf das neue Testament?
Nein.

Zitat:
Haben sie dennoch einen Anspruch auf den im neuen Testament ihnen zugeschriebenen Anteil?
Ja; ein Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht bezieht sich nur auf den Verzicht der gesetzlichen Ansprüche.

Die Testierer haben jederzeit die Möglichkeit den Verzichtenden zum Erben einzusetzen.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 13:12
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AW: Erbe und Erbverzichtsvertrag

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Die Söhne A und B haben in dem Fall ja doppelt kassiert. Erst erhielten sie die Abfindung und anschließend wurden sie doch zu erben testiert.

Haben die anderen Erben einen Rechtsanspruch auf einen Teil der ausgezahlten Abfindung an die Söhne A und B? Eventuell einen Plichtanteil?

Vielen Dank nochmals!
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  #4 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 13:19
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AW: Erbe und Erbverzichtsvertrag

Natürlich haben die Kinder des C einen Pflichtteilsanspruch, aber ist der ihnen zugedachte Erbteil denn geringer als die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils?
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