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Erbe trotz Ausschlagung

Dies ist eine Diskussion zu Erbe trotz Ausschlagung innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 23.01.2012, 12:47
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Erbe trotz Ausschlagung

Hallo
Frage zum Erbe bzw Erbausschlagung.

Folgende Vorgeschichte:
Die Mutter einer Frau ist 2002 verstorben ein Testament gab es nicht,der Vater lebte da noch.
Es gab kein Schreiben vom Gericht das man Erbe ist usw.
Der Vater ist 2010 gestorben.
Beim Vater wurde eine Erbausschlagung von den Kindern insgesamt 6 Geschwister
gemacht.
Da ein Haus mit Schulden da ist.

Nun kommt die Bank und verlangt ein Schuldsaldo.
Die Bank schreibt: nach unseren Informationen ist Frau... 2002 verstorben.
Es liegt hier ein Schreiben des Amtsgerichtes vor wonach nach Frau... kein Nachlassvorgang vorliegt.Bei Eintritt der gesetzlichen Erbfolge sind Sie Erbe geworden.

Ist das so richtig,da die Frau und ihre Geschwister das Erbe beim Tod des Vaters ausgeschlagen haben ?

Ein Rat oder Tipp wäre nett.



MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 12:52
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AW: Erbe trotz Ausschlagung

Bevor das Thema diskutiert werden kann den Beitrag bitte entsprechend der Forenregeln abändern.

__________________
Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 15:47
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AW: Erbe trotz Ausschlagung

Zitat:
Zitat von mgc1000 Beitrag anzeigen
Es gab kein Schreiben vom Gericht das man Erbe ist usw.
Wenn kein Testament vorhanden ist, werden die gesetzlichen Erben "automaitsch" Erben.

Zitat:
Ist das so richtig,da die Frau und ihre Geschwister das Erbe beim Tod des Vaters ausgeschlagen haben ?
Die Ausschlagung nach dem Vater "gilt" nur für dessen Nachlass. Für die Mutter hätte ggf. das Erbe ebenfalls ausgeschlagen werden müssen. Da dies nicht erfolgt ist, haben die Erben die Schulden "geerbt".
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  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 17:20
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AW: Erbe trotz Ausschlagung

Erbe der Mutter ist der Vater zu 50% geworden. Die Kinder haben die anderen 50% zu gleichen Teilen geerbt.

Da in einer Erbengemeinschaft alle Erben gesamtschuldnerisch haften, müssen die Kinder nun doch für die Schulden aufkommen.

Welche Möglichkeiten jetzt bestehen (Anfechtung der Annahme wegen Irrtum, Nachlassinsolvenz o.ä) sollte mit Hilfe eines Rechtsanwaltes geprüft werden, der auf Erbrecht spezialisiert ist.
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