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Erbe sichern

Dies ist eine Diskussion zu Erbe sichern innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.06.2012, 11:32
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Erbe sichern

Herr B. heiratet eine hochverschuldete Frau und schließt zu seiner eigenen Sicherheit einen Gütertrennungsvertrag ab.
Obwohl Gläubiger regelmäßig erscheinen, Frau B. auch einen OE geleistet hat, leben beide glücklich zusammen und durch den Gütertrennungsvertrag konnte nie gepfändet werde.
Herr und Frau B. sind nun 25 Jahre verheiratet, haben zwei erwachsene Söhne und Herr B. hat sich in Laufe der Jahre eine beachtliche Summe Geld zusammen gespart.
Dieses Geld, will er nun in Immobilien investieren um seinen Söhnen nach dem Tod Sicherheiten zu hinterlassen.
Nun wäre da aber noch seine hochverschuldete Frau, die im Falle seines Todes auch erben würde.
Wie kann Herr B. sein Vermögen sichern, ohne das die Gläubiger an seine Frau herantreten und seine Söhne alles verlieren.
Herr B. überlegt, welche Schritte er vor einem Hauskauf erledigen muß, damit seine Frau nichts erbt und die Gläubiger an sie herantreten und alles verloren geht!
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Alt 11.06.2012, 11:54
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AW: Erbe sichern

um die frau um ihren pflichtteil zu bringen müsste das gesamte vermögen zu lebzeiten mindestens 10 jahre vor dem tod des mannes verschenkt werden.

wobei er dann natürlikch selber auch nicht mehr darauf zugreifen kann... ob man soweit gehen will, ist wohl fraglich.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.06.2012, 13:19
V.I.P.
 
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AW: Erbe sichern

Die einzige Möglichkeit ist eine Scheidung oder Antragsstellung nach § 1933 BGB.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.06.2012, 13:36
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AW: Erbe sichern

Vielleicht eine dumme Frage, aber nur für den, der es weiß oder findet.

Kann die Frau das Erbe dann nicht einfach ausschlagen? Und die Söhne erben dann?

Nach den §1942-1947 BGB sehe ich nichts, was dem in Wege steht. Im Gegenteil, nach §1947: "Die Annahme und die Ausschlagung können nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgen."

Oder greift Gläubigerrecht vor Erbrecht?

Dazu fand ich hier noch Ansätze - die ich aber nicht verstehe:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbr..._schulden.html

Die § BGB Vor- und Nacherben habe ich auch noch nicht verstanden. Ist wohl auch nicht soooo einfach!
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шитт хаппенс? - ерунда!
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Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
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  #5 (permalink)  
Alt 11.06.2012, 14:20
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AW: Erbe sichern

Herr B. meint sich erkundigt zu haben und sieht es so, das die Ehefrau normal 50% erben würde, seine beiden Kinder jeweils 25% des Vermögens.
Auch meint er, das der Ehefrau durch die Gütertrennung nur noch 25% zustehen würde!
Bei einer Enterbung nur noch der Pflichanteil, der bei 12,5% liegt?
Herr B überlegt auch weiter, seinen Kindern schon zu Lebzeiten 2 Wohnungen zu vererben sodas nur noch seine Wohnung Eigentum wäre.
Bei einem Todesfall, würde seine Wohnung noch einmal durch 3 geteilt.
Kann Herr B. seine Frau als Erbe ein Lebenslanges Wohnrecht vererben?
Könnten die Gläubiger seine Frau dann dazu zwingen, dieses Recht zu veräussern um aussenstehende Kosten zu begleichen?
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  #6 (permalink)  
Alt 11.06.2012, 15:22
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AW: Erbe sichern

Zitat:
Zitat von Fragenstellerin Beitrag anzeigen
Herr B. meint sich erkundigt zu haben und sieht es so, das die Ehefrau normal 50% erben würde, seine beiden Kinder jeweils 25% des Vermögens.
Auch meint er, das der Ehefrau durch die Gütertrennung nur noch 25% zustehen würde!
Bei einer Enterbung nur noch der Pflichanteil, der bei 12,5% liegt?
Das halte ich für gewagt.

Hierzu Grundsätzliches: http://www.advogarant.de/Infocenter/...rtrennung.html

Das kann ohne anwaltliche Beratung schief gehen, die Grundlagen dafür gibt es wohl.

Zitat:
Zitat von Fragenstellerin Beitrag anzeigen
Herr B überlegt auch weiter, seinen Kindern schon zu Lebzeiten 2 Wohnungen zu vererben sodas nur noch seine Wohnung Eigentum wäre.
Bei einem Todesfall, würde seine Wohnung noch einmal durch 3 geteilt.
Erst sterben, dann erben!

(Das habe ich sinngemäß welchem Stammmitglied geklaut?)

Bei Schenkungen in der zeitlichen Nähe von Erbfällen kann §2325 BGB greifen. Ob das ein Gläubiger ausleuchtet und erzwingen kann? Vermutlich nicht.

Ich persönlich würde Erbe und Gläubiger möglichst sauber trennen.

Das mit dem Wohnrecht muss man formal gut absichern.
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Alt 22.06.2012, 14:16
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AW: Erbe sichern

Was wäre denn, wenn die Frau in die Privatinsolvenz geht... Dann wäre sie nach 6 Jahren sauber oder der Ehemann bietet den Gläubigern eine Quote um Ruhe zu bekommen. Warum trixen?
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Alt 22.06.2012, 17:30
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AW: Erbe sichern

Kann Frau B. überhaupt in die Privatinsolvenz gehen, wenn sie selber nicht arbeitet? Es könnte ja auch sein, das nicht mehr alle Unterlagen vorhanden sind!
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  #9 (permalink)  
Alt 24.06.2012, 16:16
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AW: Erbe sichern

Um den Gedanken mit dem Erbverzicht (http://dejure.org/gesetze/BGB/2346.html) nochmal auszusprechen: Kann ein Gläubiger jemanden zwingen, ein Erbe anzunehmen, um daraus zu vollstrecken? Würd mich ehrlich gesagt schon erschrecken...

Am besten sollten die beiden Partner ab zum Notar und sich beraten lassen.
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  #10 (permalink)  
Alt 24.06.2012, 16:39
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AW: Erbe sichern

Zitat:
Kann ein Gläubiger jemanden zwingen, ein Erbe um daraus zu vollstrecken? Würd mich ehrlich gesagt schon erschrecken...
ein erbe muss man nicht “abnehmen “.folglich kann man auch nicht dazu gezwungen werden, das zu tun. erbe wird man automatisch direkt im todesfälle.

um nicht erbe zu werden , muss man vielmehr ausschlagen. und das darf ein schuldner nicht tun.das wäre betrug. ebenso wenig wie ein schuldner sich arm schenken darf, darf er das erbe aus schlagen.
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