Dies ist eine Diskussion zu Erbe/ Pflichtteilentnahme innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erbe/ Pflichtteilentnahme |
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| AW: Erbe/ Pflichtteilentnahme eigentlich der verbliebene Ehepartner, das Testament würde erst gültig, wenn beide (Mutter und Vater) verstorben wären, oder? |
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| AW: Erbe/ Pflichtteilentnahme Ich gehe davon aus, dass der Vater Alleinerbe der Mutter geworden ist. Die beiden leiblichen Kinder der Mutter hätten einen Pflichtteilsanspruch von je 1/8 des Nachlasses der Mutter (gesetzlicher Güterstand). Zitat:
Zitat:
Wenn der Nachlass der Mutter EUR 50.000 war, hätten die Kinder einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von je EUR 6.250,--. Zitat:
Zitat:
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| AW: Erbe/ Pflichtteilentnahme Zitat:
Der Vater ist nur dann Alleinerbe, wenn dies in einem Testament so bestimmt wurde. Das ist deshalb wichtig, da es nur in diesem Fall Pflichtteilansprüche (zusammen 1/4) der leiblichen Kinder gibt. Wäre kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge und die Kinder wären Erben (zusammen 1/2). |
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| AW: Erbe/ Pflichtteilentnahme Im Testament wären beide gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Bei einem Gesamtvermögen von ca. 50.000 € hätten dann nach dem Tod der Mutter die leiblichen Kinder einen Pflichtteilanspruch von einem 1/8 der Hälfte des Gesamtvermögens (gesetzlicher Güterstand?), also je 3.125 €. Nach dem Tod des Vaters teilen sich die 4 Erben den Rest (43.750 €), wären für jeden rund 11.000 €. Wenn aber nur noch 38.000 € übrig wären, weil die leiblichen Kinder dachten sie hätten einen Anspruch von je 6.000 € und diesen auch entnommen hätten??? |
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| AW: Erbe/ Pflichtteilentnahme Wie können denn die leiblichen Kinder hier irgendwas entnehmen, wenn sie nicht Erben sind? |
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| AW: Erbe/ Pflichtteilentnahme Zitat:
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Zitat:
Der Nachlass besteht aus dem Vermögen des einzelnen Ehegatten. Dabei kommt es darauf an, wer Kontoinhaber ist. Nur bei Gemeinschaftskonten zählt das Guthaben hälftig. Zitat:
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| AW: Erbe/ Pflichtteilentnahme Sorry, hab mich im ersten Beitrag nicht richtig/ eindeutig ausgedrückt. Noch mal für mich, wenn die Konten auf den Namen des Vaters gegangen wären, hätte es keinen Pflichtteilanspruch der leiblichen Kinder gegeben? Wenn aber im Beispiel beide Kontoinhaber gewesen wären würde meine Rechnung stimmen? Danke für die Unterstützung |
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| AW: Erbe/ Pflichtteilentnahme Zitat:
Zitat:
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| pflichtteilentnahme, schenkung, testament, uneheliche sohn, vollmacht |
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