Dies ist eine Diskussion zu Erbe einer Privatstraße nach Eigentümer Tod innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erbe einer Privatstraße nach Eigentümer Tod Person A hat das Problem das er an einer Privatstraße wohnt. Nun ist der Besitzer (der Privatstrasse) verstorben und es gibt kein Testament oder letzten Willen. Familie gibt es aber es gibt keine Info wo diese sind und ob diese das Erbe antreten. Fragen sind nun: - Muss die Stadt klären was mit der Strasse passiert? - Geht die Strasse in den Besitz der Stadt über (wenn ja zu welchem Zeitpunkt / unter welchen Voraussetzungen) - Muss man sich aktuell um Wegerechte bemühen ? - Wie ist die rechtliche Situation bei den Abwasserkanal der sich unter der Strasse befindet? |
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| AW: Erbe einer Privatstraße nach Eigentümer Tod Zitat:
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Die Straße war bis jetzt Eigentum eines Privatmannes. Nun ist dieser verstorben, und die Straße geht in das Eigentum des/der Erben über. Die Erben treten in alle rechtlichen Verpflichtungen ein, die der Erblasser bezüglich seines Erbes gegenüber Dritten eingegangen ist. (Wenn ein Hauseigentümer stirbt, ändert sich für die Mieter ja auch nichts an ihren Mietverhältnissen.) Sollte die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet sein, dann kann im Notfall die zuständige Ordnungsbehörde im Wege der Ersatzvornahme die Beseitigung von Gefahren (tiefes Schlagloch o.ä.) anordnen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Erbe einer Privatstraße nach Eigentümer Tod Zitat:
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| AW: Erbe einer Privatstraße nach Eigentümer Tod Wozu will Person A das alles wissen? Für Person A ändert sich doch gar nichts. |
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| AW: Erbe einer Privatstraße nach Eigentümer Tod Wer die Erben sind, kann man bei berechtigtem Interesse, beim Nachlassgericht erfragen.Ein berechtigtes Interesse wäre z.B. wenn man die Straße kaufen möchte, oder wenn die Straße öffentlich oder mit einem Wegerecht beschwert ist und es sind Schäden vorhanden, die dringend beseitigt werden müssen. |
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