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Erbe einer Privatstraße nach Eigentümer Tod

Dies ist eine Diskussion zu Erbe einer Privatstraße nach Eigentümer Tod innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 28.06.2011, 05:51
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Erbe einer Privatstraße nach Eigentümer Tod

Hallo

Person A hat das Problem das er an einer Privatstraße wohnt. Nun ist der Besitzer (der Privatstrasse) verstorben und es gibt kein Testament oder letzten Willen.
Familie gibt es aber es gibt keine Info wo diese sind und ob diese das Erbe antreten.

Fragen sind nun:
- Muss die Stadt klären was mit der Strasse passiert?
- Geht die Strasse in den Besitz der Stadt über (wenn ja zu welchem Zeitpunkt / unter welchen Voraussetzungen)
- Muss man sich aktuell um Wegerechte bemühen ?
- Wie ist die rechtliche Situation bei den Abwasserkanal der sich unter der Strasse befindet?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 11:22
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AW: Erbe einer Privatstraße nach Eigentümer Tod

Zitat:
Zitat von earth2001 Beitrag anzeigen
Hallo

Person A hat das Problem das er an einer Privatstraße wohnt. Nun ist der Besitzer (der Privatstrasse) verstorben und es gibt kein Testament oder letzten Willen.
Familie gibt es aber es gibt keine Info wo diese sind und ob diese das Erbe antreten.

Fragen sind nun:
- Muss die Stadt klären was mit der Strasse passiert?
Nein. Das Nachlassgericht.

Zitat:
- Geht die Strasse in den Besitz der Stadt über (wenn ja zu welchem Zeitpunkt / unter welchen Voraussetzungen)
Wenn keine Erben vorhanden sind, erbt das Bundesland.
Zitat:
- Muss man sich aktuell um Wegerechte bemühen ?
Wenn Wegerechte ins Grundbuch eingetragen sind, gelten sie weiter.
Zitat:
- Wie ist die rechtliche Situation bei den Abwasserkanal der sich unter der Strasse befindet?
Daran ändert sich durch einen Eigentumswechsel genausowenig wie an allem anderen.

Die Straße war bis jetzt Eigentum eines Privatmannes. Nun ist dieser verstorben, und die Straße geht in das Eigentum des/der Erben über. Die Erben treten in alle rechtlichen Verpflichtungen ein, die der Erblasser bezüglich seines Erbes gegenüber Dritten eingegangen ist.

(Wenn ein Hauseigentümer stirbt, ändert sich für die Mieter ja auch nichts an ihren Mietverhältnissen.)

Sollte die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet sein, dann kann im Notfall die zuständige Ordnungsbehörde im Wege der Ersatzvornahme die Beseitigung von Gefahren (tiefes Schlagloch o.ä.) anordnen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 28.06.2011, 12:59
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AW: Erbe einer Privatstraße nach Eigentümer Tod

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Nein. Das Nachlassgericht.
Das ist nicht Aufgabe des Nachlassgerichts.
Zitat:
Familie gibt es aber es gibt keine Info wo diese sind und ob diese das Erbe antreten.
Man erbt "automatisch" wenn kein Testament vorhanden ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 16:20
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AW: Erbe einer Privatstraße nach Eigentümer Tod

Wozu will Person A das alles wissen? Für Person A ändert sich doch gar nichts.
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Alt 04.07.2011, 16:44
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AW: Erbe einer Privatstraße nach Eigentümer Tod

Wer die Erben sind, kann man bei berechtigtem Interesse, beim Nachlassgericht erfragen.Ein berechtigtes Interesse wäre z.B. wenn man die Straße kaufen möchte, oder wenn die Straße öffentlich oder mit einem Wegerecht beschwert ist und es sind Schäden vorhanden, die dringend beseitigt werden müssen.
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