Dies ist eine Diskussion zu Erbe-Demenz-Betreuer innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erbe-Demenz-Betreuer Eine ältere Dame hat in ihrem Testament damals ihre zwei Häuser je einem ihrer zwei Enkel vermacht. Diese Dame ist nun 2 Jahre vor ihrem Tod an Demenz erkrankt. Durch die Umstände bekam sie eine gesetzlichen Vormund. Dieser verkaufte nun beide Häuse, da Kosten für das Altersheim zu decken. Dies geschah cira 1 Jahr vor dem Tod der alten Dame. In dem Testament werden nun den Enkeln die Häuser vererbt. Haben diese nun Anspruch auf den Verkaufserlös der Häuser? Ausgehend von der Tatsache, dass die alte Dame ihr Testament nicht mehr ändern konnte. Sämtliche Mitglieder der Familie können bezeugen, dass die alte Dame immer darum bemüht war dass die Enkelkinder viel erben sollen. Die Tochter der alten Dame und Mutter der Enkelkinder ist allenige Erbin. Bis auf die Tatsache mit den Häusern. Sie hat aufgrund einer Krankheit einen finanziellen Betreuer. Sie ist jedoch nicht entmündigt. Sie möchte ebenfalls dass ihre Kinder dass Geld kriegen, da sie nicht über ihr eigenes Geld verwalten kann. Und die Betreuerin ihr öfter untersagt Geld für die Kinder auszugeben, da trotz Rente und einem größeren Betrag auf dem Konto Geld für eventuelle Kosten zurückbehalten werden müsse. Wie würde man jetzt das Gespräch mit einem in dem Testament beantragten Testamentsvollstrecker angehen aus Sicht der Beteiligten Personen? |
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| AW: Erbe-Demenz-Betreuer Ist die Dame denn schon verstorben? Und wenn die Häuser zur Deckung der Heimkosten verkauft wurden, ist denn überhaupt noch Geld aus dem Verkauf vorhanden? |
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| AW: Erbe-Demenz-Betreuer Ja, die Dame ist vor kurzem Verstorben. Geld ist noch einiges Vorhanden. |
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| AW: Erbe-Demenz-Betreuer Dann kommt es auf den konkreten Wortlaut des Testaments. Dieser ist auszulegen und so der Wille der Erblasserin zu bestimmen. |
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| AW: Erbe-Demenz-Betreuer ein testament kann man nachträglich nicht "umdeuten". wenn aus dem testament nur hervorgeht, dass die enkel die häuser bekommen sollen (die aber nicht mehr da sind), bekommen die enkel nichts. die tochter kann aber das erbe ausschlagen, dann werden automatisch die enkel zu erben. |
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| AW: Erbe-Demenz-Betreuer Wie gesagt: es kommt auf den konkreten Wortlaut an. Wir wissen doch gar nicht, wie hier formuliert wurde. Allerdings stimme ich zu, wenn es heißt: "Enkel A und B sollen meine 2 Häuser X und Y erhalten". Dann gehen die Enkel in dem Falle leer aus Ach so: und ich habe nicht von "umdeuten" gesprochen. Die Auslegung von Testamenten und die FRage, was der Erblasser damit erreichen möchte, kommt beim Nachlassgericht sehr häufig vor. |
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| AW: Erbe-Demenz-Betreuer Vielen Dank für die Antworten. Könnte die Mutter den so einfach auf ihr Erbe verzichten, wenn sie Beispielsweise Betreung erhält deren Kosten zum Teil von einem Landschaftsverband getragen werden ? |
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| AW: Erbe-Demenz-Betreuer Zitat:
Zitat:
![]() stimme völlig mit dir überein. |
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| AW: Erbe-Demenz-Betreuer Wenn die Mutter unter Betreuung steht, wird das nicht so einfach, denn hier bedarf die Erbausschlagung der Genehmigung durch das zuständige Gericht. |
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| AW: Erbe-Demenz-Betreuer Nochmals vielen Dank. Eine letzte Frage wäre dann noch, falls Sie darüber Kenntnis haben, wieso die Mutter ihren Kindern kein Geld geben darf. Natürlich weil gesichert sein muss, dass sie Geld hat um die Betreungskosten zu bezahlen. Aber wird das bei einer Summe, sagen wir von über 200.000 Euro nicht anders? Darf sie dann nicht auf eigenen Wunsch ihren Kindern Geld geben? |
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