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Erbe bereits vor Erblasser verstorben

Dies ist eine Diskussion zu Erbe bereits vor Erblasser verstorben innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 05.02.2012, 14:21
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Erbe bereits vor Erblasser verstorben

Hallo,

mal angenommen Ehepaar S macht jeder der Eheleute sein Testament. Getrennt von einander. Herr S setzt Frau S als Erben ein und Frau S Herrn S als Erben.
Herr S hat 2 Kinder aus erster Ehe. Diese werden in den Testamenten nicht bedacht.
Herr S stirbt vor 2 Jahren. Die kinder aus seiner ersten Ehe erhalten den Pflichteil und seine Frau ist alleiniger Erbe.
Jetzt stirbt Frau S. Ihr Testament hat Sie nie geändert, so dass dort immer noch steht das Herr S der Erbe ist.
Erben jetzt die Kinder von Herrn S da er selbst ja nicht mehr lebt?
Frau S hat selbst keine Kinder.

Danke für die Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 14:54
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AW: Erbe bereits vor Erblasser verstorben

Zitat:
Zitat von deichsel34 Beitrag anzeigen
Erben jetzt die Kinder von Herrn S da er selbst ja nicht mehr lebt?
Wenn keine Ersatzerbfolge bestimmt wurde, erben die gesetzlichen Erben von Frau S. Die Kinder aus erster Ehe von Herrn S gehen leer aus.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 15:25
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AW: Erbe bereits vor Erblasser verstorben

die erbfolge wurde doch mitdem testament geregelt. sie wollle ja nicht die gesetzliche erbfolge sondern hat ihren mann eingesetz. und wenn dann die gesetzliche erbfolge greift, doch dann die von herrn s, denn der wäre ja der erbe gewesen und nicht irgendwelche verwande. oder nach welchen gesetzen wird das geregelt?
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  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 15:35
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AW: Erbe bereits vor Erblasser verstorben

Das ganze richtet sich nach § 2094 BGB. Da in diesem Fall die Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht, auch nicht analog, gilt, bleibt es bei der Anwachsung.

Es ist ja auch nicht einzusehen, warum die Erben des S, die im Testament übergangen wurden, von dessen Vorversterben profitieren sollten.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 15:36
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AW: Erbe bereits vor Erblasser verstorben

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Wenn die aber keine Kinder hat? Erbt dann eher irgendein weitläufiger Verwandter, den sie nie im Leben gesehen hat - nicht die, die auch mal "ihre" Kinder waren?
Die Kinder des S waren nie ihre Kinder. Musst du bei jedem Thema dein Unwissen verbreiten?
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Alt 05.02.2012, 15:52
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AW: Erbe bereits vor Erblasser verstorben

vertehe ich soweit, aber in den testamenten der beiden wurden die Kinder von Herrn S nie ausgeschlossen sondern nur nicht benannt. ist das dann nicht anders?
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Alt 05.02.2012, 16:08
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AW: Erbe bereits vor Erblasser verstorben

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Ich warte übrigens immer noch mit Zittern und Zagen auf die Strafe, die mich treffen muss, weil ich das Amtsgericht "nötigen" will, und das gar noch zu Dingen, die seit Jahren ihre verdammte Pflicht und Schuldigkeit sind.
Ich habe dir schon geschrieben, dass eine strafbare Nötigung nicht vorliegt, weil die Rechtsordnung von Amtsträgern erwartet, dass sie den Unfugdrohungen von (teils geistig verwirrten) Querulanten in besonnener Selbstbehauptung standhalten.
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Alt 05.02.2012, 16:09
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AW: Erbe bereits vor Erblasser verstorben

es wäre für mich schön, wenn ihr euren streit nicht hier aus tragt, mir ist schon klar, dass es viele wenns und aber gibt doch hätte ich gern eine antwort zu den fakten. den fakt ist, dass die kinder nicht enterbt wurden sondern nur nicht genannt. also da herr s als erbe eingesetz wurde und nicht mehr lebt. greift dann die gesetzliche erfolge von herrn s oder frau s. diese hatte sie ja durch das testament auschließen wollen und ihren mann benannt. desen gesetzliche erben wären dann ja seine kinder. alos wär erbt jetzt?
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  #9 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 16:14
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AW: Erbe bereits vor Erblasser verstorben

Hier wurde doch verschiedenlich schon die Antwort gegeben: wenn sich dem Testament - auch durch Auslegung - keine Einsetzung der Abkömmlinge des S als Ersatzerben entnehmen lässt, erben die gesetzlichen Erben der Erblasserin.

Dass dir diese Antwort nicht gefällt, ist ja nicht unsre Schuld.
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  #10 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 17:03
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AW: Erbe bereits vor Erblasser verstorben

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
erst recht nicht von einem, der noch lebt und nur "vergessen" hat, sie als Erben einzusetzen, ist das so schwer zu verstehen?
wer lebt noch? und wer soll cool bleiben? doch wohl ihr 2 oder? ihr macht euch hier gegenseitig an?!! Aber Ahnung habt ihr doch wohl nicht wirklich

Also ihr 2 kampfhähne erst lesen und dann die richtigen fragen stellen und dann antworten. hätte ich pauschale auzüge aus dem bgb gewünscht hätte ich dies auch so formuliert!
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