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Erbe Auzahlen lassen?

Dies ist eine Diskussion zu Erbe Auzahlen lassen? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 20.10.2011, 23:45
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Erbe Auzahlen lassen?

Hallo,
wir sind schon eine Erbengemeinschaft da wir den Pflichtteil der Mutter am Haus geerbt haben. Nun ist die Oma verstorben und wir erben den Teil. Es sind wir (3Enkel und 2Kinder der Oma) Wir Enkel möchten jetzt uns das Erbe auszahlen lassen und aussteigen. Das wir in Zukunft da nichts mehr zu tun haben. Wann müssen wir das machen oder geht das oder wie?
lg simone a.
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  #2 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 13:41
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AW: Erbe Auzahlen lassen?

Zitat:
Zitat von Annunzi Beitrag anzeigen
Hallo,
wir sind schon eine Erbengemeinschaft da wir den Pflichtteil der Mutter am Haus geerbt haben.
Was denn nun? Wenn man nur den Pflichtteil bekommt, ist man nicht Mitglied der Erbengemeinschaft
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  #3 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 15:10
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AW: Erbe Auzahlen lassen?

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Alt 21.10.2011, 15:34
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AW: Erbe Auzahlen lassen?

hallo,
die Erbengemeinschaft besteht schon seit längerem seit die Mutter verstorben ist und der Teil des verstorbenen Vaters an die Enkelkinder weitergegeben wurde. Somit sind die Enkelkinder jetzt Erben eines dritten Teils des Hauses.

Wenn A und B und C jetzt den Rest Erben und C möchte aussteigen, wann ist da der richtige Zeitpunkt. Muss man fristen einhalten. Bis zum Notartermin warten oder kann man immer sich das Erbe auszahlen lassen. Hoffe das war verständlich.

Hoffe auf eine freundliche Antwort.
s.a.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 20:24
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AW: Erbe Auzahlen lassen?

Zitat:
Zitat von Annunzi Beitrag anzeigen
Wenn A und B und C jetzt den Rest Erben und C möchte aussteigen, wann ist da der richtige Zeitpunkt.
Der richtige Zeitpunkt ist dann, wenn sich alle Erben einig sind, wie die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt werden kann. Z.B. könnte einer der Erben die Immo übernehmen, oder man könnte einen Verkauf in Erwägung ziehen.
Zitat:
Bis zum Notartermin warten oder kann man immer sich das Erbe auszahlen lassen.
Die Erben hat keinen Anspruch der Auszahlung.

Wenn sich die Erben nicht einigen können, kann die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragt werden, dann wird die gesamte Immo versteigert.
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