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Erbe automatisch angetreten?

Dies ist eine Diskussion zu Erbe automatisch angetreten? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 26.01.2012, 19:14
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Erbe automatisch angetreten?

Guten Abend.

ich hätte eine kurze Frage.

mal angenommen jemand wäre gestorben und man wäre nicht wirklich sicher ob Erbe ablehnen oder annehmen.
(Erbe abgelehnt beim Amtsgericht).
Laut Amtsgericht dürfte man im falle einer Ablehnung vom tode bis zur Ablehnug über das Hab und Gut nicht verfügen.
Was wäre wenn man schon vorher über das Geld verfügt hätte? Hätten man damit das Erbe automatisch angetreten? Oder wäre die Ausschlagung des Erbe rechtskräftig?

Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 19:32
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AW: Erbe automatisch angetreten?

hoffe so ist es ok
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  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 21:33
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AW: Erbe automatisch angetreten?

Zitat:
Zitat von Budcho Beitrag anzeigen
Was wäre wenn man schon vorher über das Geld verfügt hätte?
"Man" hätte die Erbschaft angenommen.
Zitat:
Oder wäre die Ausschlagung des Erbe rechtskräftig?
Das Erbe kann ausgeschlagen werden. Das Nachlassgericht überprüft das nicht.

Ein Gläubiger hat ein Interesse daran, an sein Geld zu kommen. Er könnte argumentieren, dass die Erbschaft durch konkludentes Hanndeln nicht mehr ausgeschlagen werden konnte.
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