Dies ist eine Diskussion zu Erbe automatisch angetreten? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erbe automatisch angetreten? ich hätte eine kurze Frage. mal angenommen jemand wäre gestorben und man wäre nicht wirklich sicher ob Erbe ablehnen oder annehmen. (Erbe abgelehnt beim Amtsgericht). Laut Amtsgericht dürfte man im falle einer Ablehnung vom tode bis zur Ablehnug über das Hab und Gut nicht verfügen. Was wäre wenn man schon vorher über das Geld verfügt hätte? Hätten man damit das Erbe automatisch angetreten? Oder wäre die Ausschlagung des Erbe rechtskräftig? Vielen Dank. |
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| AW: Erbe automatisch angetreten? hoffe so ist es ok |
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| AW: Erbe automatisch angetreten? "Man" hätte die Erbschaft angenommen. Zitat:
Ein Gläubiger hat ein Interesse daran, an sein Geld zu kommen. Er könnte argumentieren, dass die Erbschaft durch konkludentes Hanndeln nicht mehr ausgeschlagen werden konnte. |
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