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Erbe ausschlagen ohne Schreiben vom Nachlassgericht??

Dies ist eine Diskussion zu Erbe ausschlagen ohne Schreiben vom Nachlassgericht?? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 16.09.2010, 12:28
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Question Erbe ausschlagen ohne Schreiben vom Nachlassgericht??

Die Mutter von den Söhnen A, B, C und Tochter D ist verstorben.
Sohn A war betreuer. Nach dem Tod wurde auch die Betreuung beendet und die Vermögensaufstellung bei gericht eingereicht.

Nach über einem Monat (Mutter ist bereist seit 2 1/2 Monaten tot und beerdigt). Erhält Sohn A ein Schreiben vom Betreuungsgericht, dass vermögensaufstellung angenommen wurde und die Schulden der Mutter bestätigt werden. Ebenfalls steht in dem Brief, dass das Ebe bis zu 6 Wochen nach dem Tod hätte ausgeschlagen werden müssen (von den Kindern), ansonsten wären sie Erbe.

Nun habe ich diesen Passus gefunden:
"Gesetzliche Fristen einhalten
Wer sein Erbe ausschlagen möchte, muss sich allerdings an gesetzliche Fristen halten. Ein Erbe kann bis zu 6 Wochen nach Kenntnis über die Erbschaft ausgeschlagen werden. Sollten sich die Erben im Ausland befinden, so verlängert sich diese Frist um 6 Wochen auf insgesamt 12 Wochen. Ein Verzicht ist immer dann sinnvoll, wenn dies für den Erben einen finanziellen Nachteil zur Folge hätte. Vor allem bei einer Verschuldung des Erblassers ist eine Ausschlagung sinnvoll, da der Erbe bei Erbantritt die Verbindlichkeiten des Erblassers übernehmen muss und mit seinem Privatvermögen haftet."

Nun haben die Kinder jedoch auf ein Schreiben vom Nachlassgericht gewartet um auf dieses zu antworten um das Erbe auszuschlagen.
Geht das denn noch? Seid wann ist die Regelung, dass man keine Nachricht mehr erhält, sondern ohne igrendein Schreiben zum Nachlassgericht geht um das Erbe auszuschlagen?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.09.2010, 13:22
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AW: Erbe ausschlagen ohne Schreiben vom Nachlassgericht??

Zitat:
Zitat von nieseldb Beitrag anzeigen
Nun haben die Kinder jedoch auf ein Schreiben vom Nachlassgericht gewartet um auf dieses zu antworten um das Erbe auszuschlagen.
Wenn kein Testament vorhanden ist, wird das NG nicht von Amts wegen tätig! Die Kinder sind hier ab Kenntnis vom Tod der Mutter "automatisch" Erben geworden.
Zitat:
Geht das denn noch?
Nein, eine Ausschlagung ist nicht mehr möglich.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1944.html
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  #3 (permalink)  
Alt 16.09.2010, 13:34
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AW: Erbe ausschlagen ohne Schreiben vom Nachlassgericht??

Danke schön.

Und wie ist es, wenn Sohn C erst im August vom Tod seiner mutter erfahren hat? Bruder A hat ihnerst zu diesem Zeitpunkt ausfindig gemacht.
Wurde lt. dem Satz "Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt" mal davon ausgehen.
Bitte um Korrektur wenn ich falsch liege.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.09.2010, 20:59
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AW: Erbe ausschlagen ohne Schreiben vom Nachlassgericht??

Zitat:
Die Kinder sind hier ab Kenntnis vom Tod der Mutter "automatisch" Erben geworden.
Ist an dieser Aussage etwas unverständlich?
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