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Erbe ausschlagen

Dies ist eine Diskussion zu Erbe ausschlagen innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 20.12.2011, 19:30
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Erbe ausschlagen

Hallo, folgende Situation:
A ist verstorben, hinterlässt keinen Nachlass, auch kein Testament, da kleine Rente und Unterstützung von Behörden. A hat drei Kinder, der Vermieter verlangt jetzt 3 Monate Kündigungsfrist (3 Mal Miete warm), Räumung der Wohnung und Renovierung. Müssen die Kinder von A das alles bezahlen oder kann man das Erbe ausschlagen?
Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 22:52
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AW: Erbe ausschlagen

Ein Erbe kann binnen einer FRist von 6 Wochen ausgeschlagen werden.

Man muss sich allerdings im Klaren sein, dass man dann keinen Anspruch auf irgendwas aus dem Vermögen der Verstorbenen hat, also nicht auf Andenken, Fotos, Möbel etc.
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