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Erbe auch noch länger ausschlagbar ?

Dies ist eine Diskussion zu Erbe auch noch länger ausschlagbar ? innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 17:21
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Erbe auch noch länger ausschlagbar ?

Angenommen, ein Bruder B, der hohe Geldschulden hat und sonst keine Verwandten mehr, stirbt und seine Schwester S weiß nichts von dem Tod, weil sich die beiden seit 20 Jahren nicht mehr gesehen haben und auch nicht sehen wollten.

Angenommen, S wird nun durch die Behörden einige Monate später ausfindig gemacht.

Kann S, die weiß, dass B nur Schulden hat, das Erbe dann noch ausschlagen ?

Ist S verpflichtet, die Beerdigungskosten nachträglich zu bezahlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 17:58
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AW: Erbe auch noch länger ausschlagbar ?

Zitat:
Zitat von LoneJustice
Kann S, die weiß, dass B nur Schulden hat, das Erbe dann noch ausschlagen ?
Ja, die Frist beginnt zu laufen, wenn der Erbberechtigte vom Tod des Erblassers erfährt und beträgt dann 6 Wochen.

Zitat:
Ist S verpflichtet, die Beerdigungskosten nachträglich zu bezahlen?
Die Beerdigungskosten trägt der Erbe; gibt es keinen (z.B. weil alle ausschlagen), sorgen die nächsten Verwandten für die Bestattung.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #3 (permalink)  
Alt 11.03.2009, 06:22
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AW: Erbe auch noch länger ausschlagbar ?

Angenommen, alle Verwandten schlagen das Erbe aus.

Wäre dann die volljährige Tochter T von Schwester S verpflichtet, die Beerdigungskosten (Niedersachsen) zu bezahlen, auch wenn sie keinerlei Erspartes hat und nur 1000€ netto im Monat verdient?
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