Dies ist eine Diskussion zu Erbe an einer GBR und Grundbuch innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erbe an einer GBR und Grundbuch Erblasser A ist Gesellschafter einer GBR welche als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen ist. Es sind auch die Gesellschafter bei Namen eingetragen. Es existiert kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag der das genaue Erbe festlegt, aber Einigung ist möglich die sich auf A's Gesellschaftsanteil bezieht. Die Kinder B und C treten das Erbe an, und einigen sich darauf dass B Bargeld bezieht, und C den Anteil am Grundstück bzw der GBR. Wie ist es möglich, das das Grundbuchamt nur C als neuen Gesellschafter bzw Erbe dessen einträgt? Soweit mir bekannt, wäre das Eintragen von beiden Erben problemlos über einen kleinen Erbschein ,zu beantragen beim Nachlassgericht ,möglich. Kann über solchen Erbschein auch das gewünschte erzielt werden? Ziel ist klar, das B nicht im Grundbuch erscheint weil nicht Teil der Gesellschaft. Vielen Dank. |
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| AW: Erbe an einer GBR und Grundbuch Zitat:
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| AW: Erbe an einer GBR und Grundbuch Zitat: Mit "kleiner" (so der Wortlaut vom Grundbuchamt am Telefon) ist ein Erbschein gemeint ,nur zum Zweck des Grundbuchübertrags. Die Ausführung könnte man dem Nachlassgericht überlassen. Aber vor allem die Kosten fallen nur für den Erbschein an, das Grundbuch übernimmt Erben kostenfrei innerhalb 2 Jahren. Aber da das nicht geht. Müsste Erbe C sich bei einem Notar vorstellen und die Vorgehensweise erläutern lassen. Und evtl Anwesende Erbe B und die anderen Gesellschafter was erstmal den vorgestellten Rahmen sprengt. Ich fürchte stark erhöhte Kosten dadurch. Notar + teurerer Erbnachweis + Grundbuchamt. Sind die berechtigt? |
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| AW: Erbe an einer GBR und Grundbuch Zitat:
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Eine Grundbuchherichtigung ist innerhalb von 2 Jahren gebührenfrei (§ 60 Abs. 4 KostO). |
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| AW: Erbe an einer GBR und Grundbuch Danke für den Wortlaut. Die Vorgehensweise muss sich jetzt auf den Fall beziehen. Eine Erbscheinbedingte kostenlose Berichtigung würde doch fälschlicherweise B und C einbeziehen, deswegen der Notarielle Vertrag (?folglich keine kostenlose Berichtigung?) oder sehe ich das falsch? |
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| AW: Erbe an einer GBR und Grundbuch Zitat:
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| AW: Erbe an einer GBR und Grundbuch Zitat:
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| AW: Erbe an einer GBR und Grundbuch Zitat:
Entweder man lässt das Grundbuch unter Vorlage eines entsprechenden Erbscheins berichtigen, in dem man die Erben (gebührenfrei)einträgt oder man schließt einen notariellen Vertrag, dass C im Grundbuch eingetragen wird (hierzu muss ebenfalls ein Erbschein vorgelegt werden, da das Grundbuchamt prüfen muss, ob auch alle Erben den notariellen Vertrag unterzeichnet haben). |
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| AW: Erbe an einer GBR und Grundbuch Ok ein gegenständlich beschränkter Erbschein ist für im Inland befindliche Gegenstände wenn es auch ausländische gibt. § 2369 BGB und hat nicht direkt nur was mit dem Grundbuchamt zu tun. Also ich muss hier extrem viel interpretieren. Für mich war deutlich das ein Erbschein nur fürs Grundbuchamt geeignet ist, aber das geht doch nicht. Dann steht doch der Notar ohne Erbschein da? Und nur angenommen man geht zum Notar erst mit Erbschein. Was genau fordert man denn eigentlich vom Notar? Also wenn jetzt jemand dahin gehen würde.. müsste er zum Notar sagen "Ich brauch eine/n ...!" Was müsste bei ... stehen? |
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| AW: Erbe an einer GBR und Grundbuch Zitat:
Zitat:
Ein Erbschein ist sozusagen ein "Ausweis" zum Nachweis der Erbfolge. Dieser wird vom Nachlassgericht erteilt. Das Original bleibt dort in den Akten. Die Erben erhalten Ausfertigungen (eine beglaubigte Abschrift genügt nicht), die sie bei der Bank oder beim Grundbuchamt etv. vorlegen können. Man beauftragt den Notar, den entsprechenden Vertrag vorzubereiten. Der Notar kümmert sich um alles weitere. Dazu gehört ggf. auch, dass ein Erbscheinsantrag gestellt wird, da der Erbschein für das Grundbuchamt benötigt wird. |
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