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Erbe an "ehemalige" Kinder

Dies ist eine Diskussion zu Erbe an "ehemalige" Kinder innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.08.2011, 00:42
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Erbe an "ehemalige" Kinder

Hallo alle zusammen,
Diese Frage stellt sich:

(Gehen wir von Max Mustermann aus den wohl jeder kennt!)

Beispiel:

Max M. hat ein Sohn, dieses wird jedoch -als es 18 Jahre geworden ist- von seinem "Ziehvater" bei dem er mit seiner Mutter seit Jahren zusammen lebt zum jugendlichem/minderjährigem Recht volladoptiert.
Das Kind wurde aus dem alten Familienbund herausgelöst.
Max M. hat jedoch schon ein Testament verfasst in dem sein "alter" Sohn mit altem nachnamen als Alleinerbe aufgeführt ist. Dieses Testament ändert er auch nicht und denkt es sei alles geregelt denn sein "alter" Sohn wird ja alles erben.

Ist der Sohn erbberechtigt trotz des falsch bzw alt aufgeführten Namens? Oder wird dies zu Problem führen wenn es zum Erbfall kommt? Wie sieht es mit der Nachweispflicht des Sohnes aus in Bezug auf seinen alten Nachnamen aus?

Ich danke euch und bin auf antworten gespannt!
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  #2 (permalink)  
Alt 11.08.2011, 17:22
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AW: Erbe an "ehemalige" Kinder

Zitat:
Ist der Sohn erbberechtigt trotz des falsch bzw alt aufgeführten Namens?
Ja, er ist doch trotz des nun falschen Namens eindeutig zu identifizieren.

Zitat:
Oder wird dies zu Problem führen wenn es zum Erbfall kommt? Wie sieht es mit der Nachweispflicht des Sohnes aus in Bezug auf seinen alten Nachnamen aus?
Seinen alten Namen wird der Sohn im Erbfall nachweisen müssen, wobei das wohl kein Problem darstellen sollte. Schließlich sind Adoption und Namensänderung im Zweifel auch im Standesamt amtlich dokumentiert worden.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 20:58
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AW: Erbe an "ehemalige" Kinder

Lebt der Vater noch? Dann wäre doch eine Testamentsänderung einfacher.
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