Dies ist eine Diskussion zu Erbe ablehnen uns strafbar machen? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erbe ablehnen uns strafbar machen? es geht um folgenden fiktiven Fall: Eine Mutter von 5 Kindern Stirbt und hinterlässt ein Haus welches mit 60.000 belastet ist und kein Barvermögen. Außerdem gibt es noch ein paar nicht erhebliche Sachgegenstände wie z.B. eine HiFi-Anlage (noname). Es liegt ein Testament vor, in der einem Enkel (dieser hat die Mutter/Oma gepflegt seit Jahren) und allen 5 Kindern sämtliche Sachgegenstände sowie das Haus vererbt werden. Die Mutter beschreibt auch, dass es klar ist, dass das Haus verkauft werden muss um die Hypothek zu decken. Alles was über den Unkosten verbleibt, soll durch alle 6 (5 Kinder + 1 Enekl) aufgeteilt werden. Nun ist es so, dass 3 Kinder die ALG2 beziehen sowie einer davon ALG1 das Erbe abtreten werden. Das Haus wird verkauft und der Erlös dennoch aufgeteilt. Frage1: Was ist nun mit der vorsätzlichen Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit? Denn da das Haus verkauft wird, können ca. 8-10.000 vermögen entstehen pro Kopf? Oder zählt das dann nicht mehr, da das Erbe schon abgelehnt wurde? Frage2: Die Mutter wohnt an einen anderen Ort in Deutschland als 2 der Kinder. Daher kommt eine Notarielle Beurkundung (oder wie man das nennt) in Frage. Wie bemessen sich die Kosten(Notar) für die Ablehnung von den 2 Kindern? Denn Bargeld ist nicht vorhanden, sondern nur das Haus als Sachwert. Danke für Eure Ratschläge deko |
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| AW: Erbe ablehnen uns strafbar machen? Hallo und danke für die Antwort! Also ja ich meine Ausschlagen. Und nein, der erlös wird von den Erben, der alles Erbt an alle gezahlt. Und was das herbeiführen von Hilfebedürftigkeit betrifft, ist als in diesem Fall ganz klar das es nicht der fall ist? Da in der Fiktion das Haus mit Schulden belastet ist? Das die Mutter an einen anderen Ort in Deutschland wohnt, soll nur heissen, wie hoch die Gebühr für den Notar ist... Und ob sich die Höhe der Gebühren auch nach dem Sachwert richtet? |
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