Dies ist eine Diskussion zu Erbe ablehnen - Rechtslage! innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erbe ablehnen - Rechtslage! Ein Vater hatte eine Grundschuld auf das Haus aufgenommen. Nach dessen Tod haben sich die Ehefrau (zu 50 % ) und die beiden Söhne (zu je 25% ) bereit erklärt die Schulden abzubezahlen um eine Versteigerung des Hauses abzuwenden. Alle angegebenen Personen wohnen auch in diesem Haus. Nun verstirbt der eine Sohn. Er ist ledig, hat keine leiblichen Kinder! Muss dessen Anteil an der Erbschuld nun automatisch von dem Bruder und der Mutter getragen werden oder gibt es eine Möglichkeit , dass dieser Teil der Schuld erlischt also nicht mehr tilgen werden muss? Im Grundbuch eingetragen als Besitzerin des Hauses ist die Mutter! . |
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| AW: Erbe ablehnen - Rechtslage! Wenn der Sohn (Mit)Erbe des Vaters wurde und nun der Sohn verstirbt, "erlischt" die Schuld nicht, sondern geht auf die Erben des Sohnes über. |
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| AW: Erbe ablehnen - Rechtslage! Zitat:
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| AW: Erbe ablehnen - Rechtslage! Na so dachte ich mir das auch! Aber fragen kann man ja mal Nehmen wir mal an es wurde die Erbschaft schon beim Todesfall des Vaters versucht abzulehnen und die Bank - welche die Grundschuld finanzierte - drohte daraufhin mit Versteigerung des Hauses, so würde es wohl jetzt genauso wieder sein! Noch eine Frage: Sagen wir mal, der jetzt verstorbene Sohn hätte schon zu Lebzeiten alles Geld in den Kredit gepumpt (sich sogar Lebensversicherungen auszahlen lassen für die Tilgung), so dass gerade noch genug Geld für die Beerdigung übrig geblieben wäre. Hätte die Bank sogar Anspruch auf dieses Geld? LG P. |
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