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Erbberechtigt trotz Kontovollmacht des anderen Erben???

Dies ist eine Diskussion zu Erbberechtigt trotz Kontovollmacht des anderen Erben??? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 16.07.2006, 19:36
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Erbberechtigt trotz Kontovollmacht des anderen Erben???

Hallo zusammen. Mal angenommen, es ist ein Todesfall eingetreten. Die Mutter ist gestorben und hat zwei Söhne. Der eine Sohn (Sohn A) hat in der Nähe der Mutter gelebt und aufgrund ihrer Krankheit auch von ihr Vollmacht für ihre Konten und andere wichtige Belange bekommen. Der andere Sohn (Sohn B) wohnt weiter weg und wurde immer als das schwarze Schaf der Familie behandelt, dementsprechend fielen die Zuwendungen auch im Laufe der Jahre immer an Sohn A.
Sohn B hat dann, weil ihm Sohn A mitgeteilt hat, dass kein Testament besteht und es KEINEN Nachlass geben würde, was bei der Sparsamkeit der Mutter eigentlich nicht möglich ist, einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragt und diesen auch bekommen. Er hat dann eine Kopie des Wertbogens an Sohn A geschickt, bekam aber wissentlich falsche Angaben zurück. Aufgrund dieser falschen Angaben hat Sohn B dann selber Informationen gesammelt und erfahren, dass die Mutter allein vier Sparbücher und ein Girokonto hatte, für die Sohn A Vollmacht hat. Jetzt hat Sohn B Einsicht bei der besagten Bank beantragt, die man ihm trotz Erbschein erst verweigert hatte. Steht Sohn B überhaupt ein Anteil an den Konten zu, weil Sohn A ja alle Vollmachten hatte und wenn ja, wie sollte er jetzt vorgehen, denn einige Konten scheinen schon bis auf ein paar Cent leer zu sein? Weiterhin hat Sohn A sämtliche Gegenstände aus der Wohnung der Mutter veräußert, ebenso ein Auto und auch diesen Erlös nicht angegeben. Kann Sohn B da auf genaue Rechnungen bestehen???Danke für die Antworten. Gruß Sabine
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Alt 17.07.2006, 19:58
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AW: Erbberechtigt trotz Kontovollmacht des anderen Erben???

Hallo,
fest steht, dass der Sohn B Ansprüche als Erbe hat. Unabhängig davon, wie hoch diese sind (gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil bei "Enterbung") sollte das Augenmerk darauf gerichtet werden, die Ansprüche zu sichern.
Wenn die Banken weiter mauern, bleibt ihm nichts anderes übrig, als seinen Brunder auf Leistung zu verklagen oder im Wege der Stufenklage zunächst auf Auskunft und dann auf Leistung. Jedenfalls sollte er sich beeilen.
Mein Rat: sofort zum Rechtsanwalt.
Gruß
MacLawyer
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Alt 23.07.2006, 06:27
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AW: Erbberechtigt trotz Kontovollmacht des anderen Erben???

Hallo Sabine. Stammt in Ihrem Beispiel der auswärts wohnende Sohn aus der letzten Ehe der Mutter... sind die beiden Geschwister oder Halbgeschwister?
Gruß Lieselotte
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