Dies ist eine Diskussion zu Erbausschlag + Pflichtteilvorderung + einsetzen der Tochter als Erbin innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erbausschlag + Pflichtteilvorderung + einsetzen der Tochter als Erbin Eine Frau stirbt und hinterlässt ein Testament, das alle 4 Kinder bedacht (Kind A, B, C, D), jedoch unterschiedlich viel. (Enkelkinder sind alle mit 500€ bedacht) "Kind D" tritt vom Erbe zurück und fordert den Pflichtteil. Gleichzeitig wird die Tochter von "Kind D", an Stelle von D erbberechtigt. (also ein Enkel der im Testament bedacht war) Der Pflichtteil wurde an D von A, B und C bezahlt und der Erbschein ausgestellt, in dem jedoch von der "Enkelin D" nicht erwähnt wird. Der Erbschein wurde nun von der "Enkelin D" zurückgefordert mit der Aufforderung zum gleichen Teil Erbberchtigt zu sein und fordert 1/4 des Erbes. 1.In wie weit muss die "Enkelin D" bedacht werden und muss sie in diesem Falle nicht auch den Erbteil an Ihre Mutter "D" bezahlen? 2.Kann die "Enkelin D" überhaupt den Erbteil Ihrer Mutter "D" fordern, wenn diese Ihren Pflichtteil fordert und bekommen hat? 3.Kann die "Enkelin D" dies überhaupt, da sie im Erbe mit 500€ bedacht wurde? Frage am Rande... ist dies eine einfach Möglichkeit, welche "Familie D" ergriffen hat um doppelt abzukassieren? Mir erscheint dies persönlich sehr makaber und nach einer Gesetzeslücke. |
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| AW: Erbausschlag + Pflichtteilvorderung + einsetzen der Tochter als Erbin Wurde das Erbe frist- und formgerecht ausgeschlagen? Zitat:
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| AW: Erbausschlag + Pflichtteilvorderung + einsetzen der Tochter als Erbin [QUOTE=CruNCC;911556]Wurde das Erbe frist- und formgerecht ausgeschlagen? ja, über einen Rechtsanwalt, der sich auch um den Pflichtteil bemüht hat. Zitat:
Im Erbe werden alle Erben namentlich (bis auf die Enkelkinder) genannt und was ihnen zusteht, laut Testament. |
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| erbe ausgeschlegen, pflichtteil |
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