Dies ist eine Diskussion zu Erbansprüche innerhalb des Forums Erbrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Erbansprüche Ein Mann verstirbt, er hinterläßt eine Ehefrau, 1 Mutter, 4 Schwestern (im weiteren noch eine Stieftochter, diverse Schwager, Neffen und Nichten). Er hinterläßt "lediglich" Ersparnisse im kleinsten 5 stelligen Bereich (auf Gemeinschaftskonto, -depot und -sparbuch mit der Ehefrau), ein altes Auto, diverse persönliche Kleinigkeiten, gemeinsamer Hausstand mit der Ehefrau (keine größeren Werte wie Immobilien, Kunst, Schmuck o.ä.) Zudem besteht eine Lebensversicherung, in der die Ehefrau als Empfänger eingetragen ist. Ein Testament gibt es nicht. Wer würde was/wieviel/in welcher Reihenfolge erben? Habe bei einer Internetrecherche vielfach gelesen, dass Geschwister und Eltern VOR der Ehefrau erbberechtigt sind? Stimmt das so? Wenn ja, beträfe das dann auch die Lebensversicherungssumme, obwohl die Frau eingetragen ist? Ich danke schonmal im Voraus für Tips und Hinweise, bitte jedeoch mir nicht lediglich Verweise auf Gesetze zu posten, da ich daraus nicht ganz schlau werde. Danke. |
| |||
| AW: Erbansprüche Zitat:
Ehefrau: 75% Mutter: 12,5% Geschwister: je 3,125% Dabei gehe ich davon aus, dass alle Geschwister noch leben. Wenn ein Gescfhwisterteil bereits vorverstorben ist, dann treten dessen Kinder an dessen Stelle und es ergeben sich andere Quoten. Der Hausrat einschl. Auto geht als Voraus an die Ehefrau, d.h. darauf haben Mutter und Geschwister keinen Anspruch. Das Guthaben auf Gemeinschaftskonten geht zur Hälfte in den Nachlass ein. Die Lebensversicherung gehört nicht zum Nachlass und geht alleine an die Ehefrau. |
| |||
| AW: Erbansprüche Vielen Dank für die auführliche und verständliche Erklärung, super! ![]() Zitat:
Wäre es bei einer Summe von 20.000 € dann so, dass 10.000 € von vorne herein der Frau gehören und die restlichen 10.000 € nach den von Ihnen genannten Quoten verteilt würden? Ändert sich etwas an der Verteilung irgendwas in Abhängigkeit davon wer Bestattungskosten in welcher Höhe übernimmt? Woran/wo/wie erkennt man denn die Art des Güterstandes? |
| |||
| AW: Erbansprüche Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Erbansprüche | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 19.05.2010 10:56 |
| Erbansprüche bei Erbvertrag | Erbrecht | 19.02.2009 18:42 |
| Grundbucheintrag? Erbansprüche der kinder? | Erbrecht | 22.09.2008 18:13 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios