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Erbanspruch / Pflichtanteil

Dies ist eine Diskussion zu Erbanspruch / Pflichtanteil innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 12.09.2011, 15:34
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Erbanspruch / Pflichtanteil

Hallo zusammen,

ich bin Forumsneuling und hoffe, mir kann jemand bei folgendem fiktivem Fall weiterhelfen:

Angenommen ein Verstorbener hat 1983 seiner Frau die Hälfte und seinen beiden Kindern je ein Viertel des gemeinsame Haus hinterlassen.
In der unteren Etage wohnt nun die Frau mit Ihrem Lebensgefährten (dieser seit ca. 1996) und in der oberen Etage wohnt die Oma mit lebenslangem Wohnrecht.

Im Dachgeschoss hat der Sohn bis ca. 2002 gewohnt. Die Tochter ist 1998 in das Haus ihres jetzigen Mannes gezogen.

Der Sohn hat mit seiner Frau 2005 eine Eigentumswohnung gekauft und überlegt nun sich ein kleines Haus zu kaufen. Das Elternhaus kommt auf Grund der Lage dabei nicht in Frage, ist ja auch noch bewoht.

Nun stellen sich folgende Fragen:
Was steht dem Sohn rechtlich als Erbteil (Pflichtteil) zu?
Kann das Erbe vorab ausgezahlt werden?
Auf was müsste geachtet werden?

Vielen Dank für jede Antwort
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 15:48
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AW: Erbanspruch / Pflichtanteil

Zitat:
Zitat von bond Beitrag anzeigen
Was steht dem Sohn rechtlich als Erbteil (Pflichtteil) zu?
Ist der Sohn denn nun Erbe oder nicht? Gibt es ein Testament?

Zitat:
Zitat von bond Beitrag anzeigen
Kann das Erbe vorab ausgezahlt werden?
So was geht wenn überhaupt dann nur, wenn der zukünftige Erblasser das freiwillig macht.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 16:29
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AW: Erbanspruch / Pflichtanteil

Zitat:
Was steht dem Sohn rechtlich als Erbteil (Pflichtteil) zu?
Die Frage vberstehe ich nicht, da Du selbst schreibst, dass der Sohn 1/4 des Hauses von seinem Vater geerbt hat. Bezüglich der Mutter besteht kein Erbanspruch, da diese noch lebt.

Zitat:
Kann das Erbe vorab ausgezahlt werden?
Nein, es besteht weder hinsichtlich des bereits geerbten 1/4 ein Auszahlungsanspruch noch bzgl. eines zukünftigen Erbanspruches.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 16:55
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AW: Erbanspruch / Pflichtanteil

Sorry,

das war sehr undeutlich von mir formuliert.

Es geht darum, dass der Sohn auf seinen einen Teil 'verzichtet', diesen der Mutter oder der Tochter überschreibt und dafür ausgezahlt wird.

Mit diesr Frage bin ich wahrscheinlich falsch hier oder?
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  #5 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 17:01
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AW: Erbanspruch / Pflichtanteil

Zitat:
Es geht darum, dass der Sohn auf seinen einen Teil 'verzichtet', diesen der Mutter oder der Tochter überschreibt und dafür ausgezahlt wird.
Der Sohn kann seinen Teil natürlich an Mutter oder Tochter verkaufen. Er kann beide aber nicht dazu zwingen, ihm seinen Teil abzukaufen.

Eine Erbengemeinschaft kann auch zwangsweise aufgelöst werden. Dann würde das Haus in die Teilungsversteigerung kommen. Das Wohnrechtes für die Oma würde den Erlös zusätzlich erheblich mindern.

Zitat:
Mit diesr Frage bin ich wahrscheinlich falsch hier oder?
Nein, das ist schon das richtige Forum. Die Frage war nur mehrdeutig formuliert.
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