Dies ist eine Diskussion zu Erbanspruch / Pflichtanteil innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erbanspruch / Pflichtanteil ich bin Forumsneuling und hoffe, mir kann jemand bei folgendem fiktivem Fall weiterhelfen: Angenommen ein Verstorbener hat 1983 seiner Frau die Hälfte und seinen beiden Kindern je ein Viertel des gemeinsame Haus hinterlassen. In der unteren Etage wohnt nun die Frau mit Ihrem Lebensgefährten (dieser seit ca. 1996) und in der oberen Etage wohnt die Oma mit lebenslangem Wohnrecht. Im Dachgeschoss hat der Sohn bis ca. 2002 gewohnt. Die Tochter ist 1998 in das Haus ihres jetzigen Mannes gezogen. Der Sohn hat mit seiner Frau 2005 eine Eigentumswohnung gekauft und überlegt nun sich ein kleines Haus zu kaufen. Das Elternhaus kommt auf Grund der Lage dabei nicht in Frage, ist ja auch noch bewoht. Nun stellen sich folgende Fragen: Was steht dem Sohn rechtlich als Erbteil (Pflichtteil) zu? Kann das Erbe vorab ausgezahlt werden? Auf was müsste geachtet werden? Vielen Dank für jede Antwort |
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| AW: Erbanspruch / Pflichtanteil Zitat:
So was geht wenn überhaupt dann nur, wenn der zukünftige Erblasser das freiwillig macht. |
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| AW: Erbanspruch / Pflichtanteil Zitat:
Zitat:
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| AW: Erbanspruch / Pflichtanteil Sorry, das war sehr undeutlich von mir formuliert. Es geht darum, dass der Sohn auf seinen einen Teil 'verzichtet', diesen der Mutter oder der Tochter überschreibt und dafür ausgezahlt wird. Mit diesr Frage bin ich wahrscheinlich falsch hier oder? |
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| AW: Erbanspruch / Pflichtanteil Zitat:
Eine Erbengemeinschaft kann auch zwangsweise aufgelöst werden. Dann würde das Haus in die Teilungsversteigerung kommen. Das Wohnrechtes für die Oma würde den Erlös zusätzlich erheblich mindern. Zitat:
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