Dies ist eine Diskussion zu Erbanspruch des verwitweten Schwiegersohnes? innerhalb des Forums Erbrecht
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| wie sieht die Regelung in folgendem fiktiven Fall aus? Ein Ehepaar (A & B) hat zwei Töchter, C und D. Tochter C ist Anfang des Jahres verstorben, hat Sohn E und Ehemann F hinterlassen. A und B möchten nun wissen, ob ihr Schwiegersohn F im Falle ihres Todes einen Erbanspruch hat und was sie ggf. veranlassen müssen, um diesen möglichst auszuschließen. Erben sollen Tochter D und Enkel E zu gleichen Teilen. Ich hoffe, jemand weiß Rat und bedanke mich schon mal im voraus für die Hilfe. |
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| AW: Erbanspruch des verwitweten Schwiegersohnes? Schwiegersohn F hat kein gesetzliches Erbrecht. Eine Enterbung ist somit nicht notwendig. Man muss nichts unternehmen, um die gewünschte Erbfolge zu erreichen, s. § 1924 BGB.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: Erbanspruch des verwitweten Schwiegersohnes? Vollkommen richtig: Die Ehe ist ist durch den Tod der C bereits beendet, seine Erbansprüche nach der C sind in diesem Rahmen bereits abgegolten. Daraus, dass bei C fiktiv die Erbmasse durchläuft, hat er keine Ansprüche mehr. Es erben nunmehr allein die Abkömmlinge der C (=Kinder). Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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