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Erbanspruch des verwitweten Schwiegersohnes?

Dies ist eine Diskussion zu Erbanspruch des verwitweten Schwiegersohnes? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 25.06.2008, 15:03
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Question Erbanspruch des verwitweten Schwiegersohnes?

Hallo zusammen,

wie sieht die Regelung in folgendem fiktiven Fall aus?

Ein Ehepaar (A & B) hat zwei Töchter, C und D. Tochter C ist Anfang des Jahres verstorben, hat Sohn E und Ehemann F hinterlassen.

A und B möchten nun wissen, ob ihr Schwiegersohn F im Falle ihres Todes einen Erbanspruch hat und was sie ggf. veranlassen müssen, um diesen möglichst auszuschließen.

Erben sollen Tochter D und Enkel E zu gleichen Teilen.

Ich hoffe, jemand weiß Rat und bedanke mich schon mal im voraus für die Hilfe.
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Alt 25.06.2008, 15:19
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AW: Erbanspruch des verwitweten Schwiegersohnes?

Schwiegersohn F hat kein gesetzliches Erbrecht. Eine Enterbung ist somit nicht notwendig. Man muss nichts unternehmen, um die gewünschte Erbfolge zu erreichen, s. § 1924 BGB.
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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  #3 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 16:20
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AW: Erbanspruch des verwitweten Schwiegersohnes?

Vollkommen richtig: Die Ehe ist ist durch den Tod der C bereits beendet, seine Erbansprüche nach der C sind in diesem Rahmen bereits abgegolten. Daraus, dass bei C fiktiv die Erbmasse durchläuft, hat er keine Ansprüche mehr. Es erben nunmehr allein die Abkömmlinge der C (=Kinder).
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
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  #4 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 16:47
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AW: Erbanspruch des verwitweten Schwiegersohnes?

Danke für die schnellen Antworten!
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