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Enterbung

Dies ist eine Diskussion zu Enterbung innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 18:14
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Enterbung

Liebe Forumbesucher,

der Fall: wenn man enterbt wurde (handschriftliches Testament, das im Haus d. Verstorbenen aufgefunden wurde) und einen Pflichtteilanspruch (als Abkömmling) einfordert, die Miterben aber anschließend behaupten, da müsste "doch noch ein Testament existieren", sie zahlen deshalb den Pflichtteil nicht aus, ist das rechtens?

Liebe Grüße

Sperber
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  #2 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 18:44
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AW: Enterbung

Pflichtteilsberechtigter könnte schriftlich,eine kurze Frist setzen, in der die Erben, die ja wohl Zugang zum Haus haben suchen können.
Im evtl.neueren Testament kann man auch nicht schlechter stehen als enterbt. Es sei denn, man wäre dann Erbe und bekäme mehr.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 18:47
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AW: Enterbung

verstehe ich nicht.

anspruch auf den pflichtteil hat der enterbte in jedem fall (es sei denn, er habe ein verbrechen gegen den erblasser oder seine familie begangen. unter solch schwerwiegenden dingen, wäre ein entzug des pflichtteils möglich. oder wenn dem erblasser nach dem leben getrachtet wurde...

liegt was in der richtung vor?
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enterbung - handschriftl. testament - pflichtteil -

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