Dies ist eine Diskussion zu Elternhaus kaufen unter Wert / was ist mit Geschwister innerhalb des Forums Erbrecht
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| Elternhaus kaufen unter Wert / was ist mit Geschwister angenommen ein Kind mit 4 Geschwistern ist bereits seit über 2 Jahren seinem Vater dabei behilflich sein Haus zu verkaufen und bekommt es einfach nicht los. Der Vater 74 Jahre kann sein Darlehen für das Haus nun nicht mehr bezahlen und das Kind kauft das Haus zum Restdarlehen von 100.ooo Euro dem Vater ab. Der Wert des Hauses beträgt allerdings 260.ooo Euro. Der Vater kann dafür in seiner Wohnung mit Wohnrecht wohnen bleiben. Was passiert, wenn der Vater in den nächsten Jahren verstirbt in Anbetracht der 4 Geschwister? |
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| AW: Elternhaus kaufen unter Wert / was ist mit Geschwister Es ist möglich, dass die anderen Kinder einen Pflichtteilergänzungsanspruch haben. Beispiel: Vater ist Witwer, stirbt nach 4 Jahren und vererbt sonst nix mehr. Er hat also dem Kind A 160.000 Euro geschenkt, abzüglich des Wohnrechts, das rechne ich mal mit 10.000 Euro pro Jahr. Heißt: Schenkung 120.000 Euro. Die Kinder B, C und D haben ein Anrecht auf den Pflichtteil, allerdings nur auf 6/10 wegen der Abschmelzung (für jedes Jahr werden 10 % abgezogen). Macht für jedes Kind 1/8 von 6/10, macht *grübel* 3/40. Bei 120.000 Euro Schenkung sind das dann *grübel* 9.000 Euro für jedes Kind, die A ihnen in bar auszahlen müsste, wenn sie es verlangen. Wenns jemand besser weiß - bitte gerne korrigieren!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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