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einsicht in akten, verträge, schriftverkehr...

Dies ist eine Diskussion zu einsicht in akten, verträge, schriftverkehr... innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 23:54
Boardneuling
 
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einsicht in akten, verträge, schriftverkehr...

a und b sind verheiratet, haben die kinder 1, 2, 3.

a verstirbt, danach übernimmt 2 den gesamten "schriftkram", also akten, verträge, schriftverkehr, kontoauszüge, usw., und lagert diesen auch bei sich zu hause. er erledigt auch per vollmacht alle bankgeschäfte und sonstigen dinge, da b von diesen vorgängen keinerlei ahnung hat.

dann verstirbt auch b.

1, 2, und 3 sind per testament beim amtsgericht als gleichberechtigte erben eingesetzt.

3 verlangt einsicht in alle unterlagen, was 2 verweigert.

kann er das, oder ist 3 uneingeschränkte einsicht zu gewähren?

dank im vorraus für antworten!

matcha
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 00:25
V.I.P.
 
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AW: einsicht in akten, verträge, schriftverkehr...

es ist uneingeschränkte einsicht zu gewähren. die bevollmächtigte ist der vollmachtgeberin rechenschaft schuldig. da die vollmachtgeberin verstorben ist, sind die erben ihre rechtsnachvolgerinnen und daher ist die bevollmächtigte nun den erben rechenschaft schuldig.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 01:26
Boardneuling
 
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AW: einsicht in akten, verträge, schriftverkehr...

danke für die rasche antwort, zeiten!

als laie die frage: gibts da nen § zu?
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