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Einsame Dame

Dies ist eine Diskussion zu Einsame Dame innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 07:58
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Einsame Dame

Hallo Forum,

über folgenden Sachverhalt haben wir lange diskutiert und sind zu keinem Ergebnis gekommen.

Frau Mustermann stirbt, hinterlässt keine Erben und keine Testament. Ein befreundetest Ehepaar hat Fr. Mustermann in den letzten 20 Jahren Ihres Lebens begleitet und unterstützt.
Das Vertrauensverhältnis ging soweit dass dieses befreundete Ehepaar die Beerdigung von Fr. Mustermann auf Ihren Wunsch hin geleitet/begleitet hat.
Zu Deckung der Beerdigungskosten hat das Ehepaar nach dem Tod von Fr. Mustermann das Bankkonto um den Bestattungsbetrag erleichtert.

Dieser Betrag ist aber nie zum Einsatz gekommen da Frau Mustermann noch eine Sterbeversicherung hatte.

Der vom Gericht bestellte Nachlassverwalter fragt nun das Ehepaar ob dieses das Geld abgehoben hat. Das Ehepaar wollte das Geld nach der Beerdigung dem Nachlassverwalter zur Verfügung stellen, dieser war dem Ehepaar aber nicht bekannt.
Wie ist in so einem Fall die Strafbarkeit des befreundeten Ehepaars.

MfG
TF
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  #2 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 11:36
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AW: Einsame Dame

Warum hat das befreundete Paar das Geld nicht einfach wieder eingezahlt auf das Konto der Verstorbenen?
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  #3 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 11:45
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AW: Einsame Dame

Vielleicht Dummheit, weil nicht auf diese einfach Idee gekommen
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  #4 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 11:50
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AW: Einsame Dame

Wenn das befreundete Paar dem Nachlassverwalter das Geld jetzt anstandslos zurückzahlt, würde ich erwarten, dass dieser keine Strafanzeige stellt.

Prinzipiell könnte aber der Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB)erfüllt sein.
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