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Einklagen des Pflichtteilergänzungsanspruch - mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Dies ist eine Diskussion zu Einklagen des Pflichtteilergänzungsanspruch - mit welchen Kosten muss ich rechnen? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 07.07.2011, 17:50
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Einklagen des Pflichtteilergänzungsanspruch - mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Ich habe vor, meinen Pflichtteilergänzenanspruch einzuklagen. Dabei geht es darum, dass vor 3-4 Jahren eine Immobilie verschenkt wurde.

Wenn ich nun einen Anwalt beauftrage, mit welchen Kosten muss ich rechnen, und wer muss bei Erfolg die Kosten tragen. Ich habe keine Zahlen für eine genaue Berechnung, aber ich würde mich freuen, einen Anhaltspunkt zu bekommen.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 18:12
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AW: Einklagen des Pflichtteilergänzungsanspruch - mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Das hängt sehr stark vom Streitwert ab, also von der Höhe des voraussichtlichen Pflichtteilergänzungsanspruches. Einfach mal einen "Prozesskostenrechner" aufrufen und das Ganze damit ausrechnen lassen.

Zahlen muss am Ende der Verlierer des Prozesses.
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