Dies ist eine Diskussion zu Einklagen des Pflichtteilergänzungsanspruch - mit welchen Kosten muss ich rechnen? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Einklagen des Pflichtteilergänzungsanspruch - mit welchen Kosten muss ich rechnen? Wenn ich nun einen Anwalt beauftrage, mit welchen Kosten muss ich rechnen, und wer muss bei Erfolg die Kosten tragen. Ich habe keine Zahlen für eine genaue Berechnung, aber ich würde mich freuen, einen Anhaltspunkt zu bekommen. |
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| AW: Einklagen des Pflichtteilergänzungsanspruch - mit welchen Kosten muss ich rechnen? Das hängt sehr stark vom Streitwert ab, also von der Höhe des voraussichtlichen Pflichtteilergänzungsanspruches. Einfach mal einen "Prozesskostenrechner" aufrufen und das Ganze damit ausrechnen lassen. Zahlen muss am Ende der Verlierer des Prozesses. |
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