Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Eine knifflige Frage zur Auseinandersetzung

Dies ist eine Diskussion zu Eine knifflige Frage zur Auseinandersetzung innerhalb des Forums Erbrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 11:54
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2006
Beiträge: 106
Keine Wertung, WASCHE hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WASCHE hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WASCHE hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WASCHE hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WASCHE hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WASCHE hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WASCHE hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WASCHE hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WASCHE hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WASCHE hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Eine knifflige Frage zur Auseinandersetzung

Drei Erben A und B und C.
Das Erbe besteht aus einer vorweg überlassenen Wohnung an Erben A und einer Geldsumme.
Aus verschiedenen Gründen verzögert sich Auseinandersetzung etliche Jahre.
Nun da es soweit ist, muss ein Teilungsplan erstellt werden.
Der Wert der Wohnung wurde zum Zeitpunkt der Übertragung ermittelt.(So hatte es der Erblasser bestimmt.) Der Wert der Wohnung plus Geldnachlass durch 3 geteilt war jeweils ein Erbteil. Da der Wert der Wohnung weit über dem eines Erbteils liegt,
erhalten B und C die Hälfte des Geldnachlasses und A muss den Wert der Wohnung der über seinen Erbteil hinausgeht ausgleichen.
Nun die eigentliche Frage: Zum bereits ermittelten Wert der Wohnung kommt die In-dexierung bis zum Erbfall dazu. Wie wird der Geldwert angesetzt, so wie er zum Er-fall bestand, oder mit den inzwischen angefallenen Zinsen? Und wenn einschließlich der Zinsen, müsste dann nicht auch bei der Wohnung der Zeitraum zwischen Erbfall und Auseinandersetzung irgend wie berücksichtigt werden?
Wer weiß Bescheid?
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
2 knifflige Fragen zu MietR!! Mietrecht 05.04.2010 08:17
Knifflige Sachlage in Sachen Erbe... Erbrecht 10.02.2010 14:53
Mord! Knifflige Frage zu ARD Tatort v. 11.10.09 Strafrecht / Strafprozeßrecht 16.10.2009 16:39
Knifflige Frage???? Arbeitsrecht 18.04.2008 15:18
Knifflige Fälle für Euch Anwälte bzw angehende :-D Mietrecht 27.10.2006 15:05





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Erbrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN