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Eidesstattliche Versicherung anstatt Testament?

Dies ist eine Diskussion zu Eidesstattliche Versicherung anstatt Testament? innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 16:20
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Eidesstattliche Versicherung anstatt Testament?

Angenommen, ein Grundstück wurde jahrelang einer Person namens A zum Bearbeiten ohne Pacht überlassen.
Grundstücksbesitzer B möchte nun das Grundstück verkaufen und plötzlich behauptet A, ihm gehöre das Grundstück, weil der Vater von B, der vor 20 Jahren verstorben ist, ihm eine eidesstattliche Erklärung damals gegeben habe, dass nach seinem Tode A der Garten gehört. Allerdings steht A nicht im Grundbuch als Besitzer, sondern B.
Als B die Person A auffordert, ihm die eidesstattliche Erklärung zu zeigen, behauptet A, er habe die eidesstattliche Erklärung des Verstorbenen bei einem Rechtsanwalt hinterlegt.

Fragen:

A) Hat eine solche eidesstattliche Erklärung dasselbe Gewicht wie ein Testament?

B) Kann eine solche Erklärung tatsächlich bei einem Rechtsanwalt hinterlegt werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 19:04
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AW: Eidesstattliche Versicherung anstatt Testament?

Zitat:
Zitat von Johnny21 Beitrag anzeigen
A) Hat eine solche eidesstattliche Erklärung dasselbe Gewicht wie ein Testament?
Ja, das ist zwar unbewöhnlich, aber denkbar. Eine eidessttliche Versicherung ist in diesem Fall aber sinnlos. Das die Formulierung insoweit wirksam ist, dass A nicht verkaufen kann, wage ich zu bezweifeln.
Zitat:
B) Kann eine solche Erklärung tatsächlich bei einem Rechtsanwalt hinterlegt werden?
Ja, allerdings wäre die Frage, wie gewährleistet ist, dass RA vom Tod erfährt.l
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  #3 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 09:25
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AW: Eidesstattliche Versicherung anstatt Testament?

Ich schließe mich der Auffassung von CrunCC an, dass so etwas denkbar ist und das dann die eidesstattliche Erklärung als testamentarische Verfügung gewertet werden kann.

Zur Wahrung seiner Rechte wird A die eidesstattliche Versicherung aber vorlegen müssen. Die reine Behauptung, es gäbe so ein Schreiben, reicht nicht.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 20:53
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AW: Eidesstattliche Versicherung anstatt Testament?

Wahrscheinlich lebt der RA inzwischen auch nicht mehr und niemand findet das Papier.
Da B und nicht der Erblasser im Grundbuch steht, sollte eigentlich alles klar sein. Vermächtnisse stehen im Testament und sollten bei Gericht hinterlegt sein. Sonst könnte ja jeder später ein Vermächtnis "finden" und durchsetzen.Wer weiss dann noch wie der Erblasser damals unterschrieb??
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