Dies ist eine Diskussion zu Ehepartner vom Erbe ausgeschlossen innerhalb des Forums Erbrecht
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| Ehepartner vom Erbe ausgeschlossen folgendes Beispiel gilt: Der Vater vermacht seinen Kindern (2) ein Grundstück mit Haus und verfügt weiterhin, dass die jeweiligen Ehepartner der Kinder keinen Anspruch auf das Erbe haben. Sollte nun eines seiner Kinder sterben, sollen die etwaigen Enkelkinder seiner Kinder das restliche Erbe antreten. Dieses Testament wurde vor 25 Jahre gemacht. Mittlerweile ist der Fall nun eingetreten, dass eines der Kinder gestorben ist. Wie erfährt nun das Enkelkind von "seinem Glück". Wer kontrolliert, ob das Testament des Großvaters auch eingehalten wird. Die Großkinder wissen evtl ja gar nichts von Ihrem Glück, da zum Zeitpunkt noch nicht mal geboren waren. Werden solche "Bedingungen" mit ins Grundbuch eintragen oder wie läuft das? Weiteres Problem: 1 Erblasser möchte seine Frau als Erbe sehen, damit sie weiter im Haus leben kann und sie soll im Grundbuch mit eingetragen werden. 2 Erblasser verstarb und der Ehepartner möchte das Erbe nun für sich und nicht für seine Kinder Wäre dankbar für Tipps, wie man dieses Fallbeispiel "lösen" kann! CU |
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| AW: Ehepartner vom Erbe ausgeschlossen Das hört sich ganz danach an, dass der Vater Vor- und Nacherbschaft in seinen Testament angeordnet hat. Dies müsste damals eigentlich mit in den Erbschein aufgenommen worden sein. Wenn dies der Fall wäre, müsste im Grundbuch auch ein Nacherbenvermerk eingetragen worden sein. Alles Vorausgesetzt, dass das damals so gelaufen ist. Es gibt auch eine Frist für die Nacherbschaft, die Einsetzung eines Nacherben endet nach 30 Jahren nach dem Erbfall, wenn vorher keine Nacherbschaft eingetreten ist. Diese Frist ist wohl noch nicht verstrichen. Also, einfach mal einen Blick ins Grundbuch werfen oder den damaligen Erbschein des Vaters hervorkramen. Wenn damals Vor- und Nacherbschaft angeordnet wurde ist dies bindend. Damit hat die Frau auch keinen erbrechtlichen Anspruch auf das Haus. |
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