Dies ist eine Diskussion zu Ebschein : wann und für was innerhalb des Forums Erbrecht
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| Ebschein : wann und für was mal angenommen ..A erbt auch noch Land ( Weideland, Wiesen ) Schätzwert 1000 Euro . Dazu noch ein kleines Haus mit Schätzwert 150000 Euro . Für die Umschreibung von Land und Haus wird ein Erbschein verlangt . A muss also einen Erbschein sich ausstellen lassen . Wonach richten sich die Kosten für den Erbschein ? Nach dem ganzen Vermögen , also 1151000 ..oder nur nach dem Vermögen wofür ein Erbein zur Umschreibung verlangst wird ( als 151000 ) . Wann werden die Kosten anfallen , direkt mit der Ausstellung ...oder später bzw. wird dem AG angezeigt von Grundbuchämtern was vererbt worden ist . |
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| AW: Ebschein : wann und für was Zitat: Zitat:
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| AW: Ebschein : wann und für was Person A bedankt sich . Nehmen wir mal an , der Besitz von A ist über ganz Deutschland verteilt , und daher braucht A einen -normalen- Erbschein ( weil, nehmen wir mal an ,dass diverse Grundbuchämter von A einen Erbschein verlangen werden , und daher wäre es zu aufwendig einen -bedingten- Erbschein für jedes Grundbuchamt auszustellen ) . Nehmen wir aber mal an ...die Bank C ( wo A größere Geldbeträge hält ) braucht bzw. besteht auf keinen Erschein zur Vermögensübertragung , da die Person A bekannt ist und Alleinerbe ( keine Streitereien, anderen Erben etc ) ...dann muss also auch Person A bei der -normalen -Erbscheinbeantragung beim AG dieses Vermögen nicht mit angeben/einrechnen, was dann in die Gebühren fällt ? |
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| AW: Ebschein : wann und für was Zitat: |
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