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Eben einer Immobilie im Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Eben einer Immobilie im Ausland innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 27.01.2008, 22:31
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Eben einer Immobilie im Ausland

Angenommen zwei Brüder, Herr X und Herr Y. Herr X ist ledig, Herr Y ist verheiratet. Beide sind ursprünglich in einem EU-Land geboren, vor einiger Zeit jedoch nach Deutschland übergesiedelt und deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Ausländische Staatsangehörigkeit bleibt bestehen.

Jetzt wieder angenommen, deren Eltern beschließen, das Familienhaus im Herkunftsland an die beiden Söhne zum gleichen Anteil zu überschreiben. X und Y werden damit also gemeinsame Eigentümer de Immobilie, die Eltern behalten jedoch lebenslanges Bleiberecht.

Müssen X und Y unter den Umständen dem deutschen Fiskus dies mitteilen? Ist dann auch entsprechende Erbschaftssteuer fällig?

Können dann sowohl X als auch Y, beide unabhängig voneinander, als Hauseigentümer auftreten, beispielsweise beim Abschluß einer KFZ-Versicherung, die für Hauseigentümer Rabatte bietet?

Vielen Dank für Eure Antworten zu diesem absolut hypothetischem Fall
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Alt 28.01.2008, 07:20
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AW: Eben einer Immobilie im Ausland

Zitat:
Zitat von Daniel_666


Können dann sowohl X als auch Y, beide unabhängig voneinander, als Hauseigentümer auftreten, beispielsweise beim Abschluß einer KFZ-Versicherung, die für Hauseigentümer Rabatte bietet?
Meines Wissens wird der Rabatt nur für selbstgenutztes Wohneigentum gewährt.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2008, 08:32
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AW: Eben einer Immobilie im Ausland

Zitat:
Zitat von Daniel_666
... vor einiger Zeit jedoch nach Deutschland übergesiedelt und deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Ausländische Staatsangehörigkeit bleibt bestehen.
Das ist nach deutschem Recht eigentlich nicht möglich.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2008, 09:32
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AW: Eben einer Immobilie im Ausland

Natürlich ist das möglich, ein kurzer Blick in § 12 Abs. 2 StAG sollte genügen:

Zitat:
(2) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt.
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Alt 28.01.2008, 11:29
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AW: Erben einer Immobilie im Ausland

Danke für den Hinweis, war mir nicht bekannt.
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