Dies ist eine Diskussion zu DNA Vererbung innerhalb des Forums Erbrecht
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| DNA Vererbung Wenn jemand stirbt, kann er verfügen, dass seine DNA (geninformation) jemdandem vererbt wird, der sie später irgendwann "zum Leben" erwecken kann? Kann er verbieten, etwa nicht vor dem Jahr 2200 "aufgeweckt" zu werden und dergleichen? Kann er sie etwa seinen Eltern vererben? oder verkaufen, zB. den guten Teil daran? Posthum bekommt dann eine makabere Bedeutung finde ich, etwa wurde posthum zum Leben erweckt. ICh werde die Frage auch bei den Medizinrechtlern stellen, vielleicht haben die andere Argumentationen. Vielen Dank im Voraus. |
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| AW: DNA Vererbung Vererben kann man Eigentum und Rechtsansprüche. Die DNA ist eine Information. Niemand hindert einen Menschen daran, von sich ein DNA-Profil erstellen zu lassen oder Körperzellen entnehmen zu lassen und das nach dem Tod einem anderen aushändigen zu lassen. (Bei "Körperzellen" muß man aber aufpassen, nicht ggf. mit Embryonenschutzvorschriften o.ä. in Konflikt zu kommen.) Auf die DNA eines Menschen kann niemand Rechtsansprüche erheben, auch der Betreffende selbst nicht. Dafür fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: DNA Vererbung Die DNA kann man nicht vererben. Allerdings könnten man sein Vermögen vererben und dabei dem erben Auflagen machen. Nach meiner Einschätzung wäre auch die Auflage zulässig, dass die DNA aufbewahrt werden muss. Das Aufbewahren von Körperzellen kann aber gegen die Bestattungspflicht verstoßen und aus diesem Grund auch als Auflage unzulässig sein. Bedenken sollte man dabei zudem zwei Dinge: 1. Der Erbe kann das Erbe ausschlagen und muss dann natürlich die Auflage nicht erfüllen. 2. Eine Auflage verjährt nach 30 Jahren, so dass Bestimmungen, die in das Jahr 2200 reichen, unsinnig sind, bzw. von niemandem beachtet werden müssen. |
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| AW: DNA Vererbung Zitat:
![]() Warum sollte jemand - privat - einen Menschen klonen wollen, wo doch die Erbsubstanz nur einen kleinen Teil dessen ausmacht, was aus dem Menschen wird? Diese DNA dazu noch erheblich verbesserbar ist, zum Beispiel in Bezug auf Erbkrankheiten? Die DNA als Information ist m.W. auch nicht als solche geschützt. Weder das Urheberrecht, noch das Markenrecht oder das Patentrecht gibt dazu afaik was her. Theoretisch kann jeder Haare oder Fingernägel des Verblichenen (zu Lebzeiten gesammelt) verwahren, woraus man dann möglicherweise DNA extrahieren kann. Das Klonen von Menschen ist zurzeit verboten und daran wird sich auch vorerst nichts ändern. Möglicherweise sieht es 2200 anders aus, aber ich schätze der Verblichene wird bis dahin in Vergessenheit geraten sein.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: DNA Vererbung Zitat:
Man stelle sich nur vor, die ganzen ausgefallenen Haare samt Haarwurzeln (Zelle), die sich in den Bürsten, Kämmen und Klamotten eines Verstorbenen finden, müssten alle extra bestattet werden... (Pssst! Nicht zu laut drüber reden, sonst kommen die Amtskirchen am Ende noch auf dumme Ideen...!)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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