Dies ist eine Diskussion zu Die Ehefrau (Erbin) ist vor dem Erblasser tot innerhalb des Forums Erbrecht
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| Die Ehefrau (Erbin) ist vor dem Erblasser tot angenommen: der Ehemann setzt im Testament seine Ehefrau als Erbin ein. Sie scheidet vor ihrem Ehemann aus dem Leben. Der Ehemann ist zwischenzeitlich ebenfalls tod. Haben die leiblichen Kinder der Ehefrau (aus der ersten Ehe) ein Anrecht auf die Erbe? Hoffentlich ist es klar formuliert ![]() Vielen Dank schonmal!! Corium50 |
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| AW: Die Ehefrau (Erbin) ist vor dem Erblasser tot Zitat:
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| AW: Die Ehefrau (Erbin) ist vor dem Erblasser tot Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament bzw. wurde darin die Erbfolge auf den Tod des Überlebenden geregelt? |
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| AW: Die Ehefrau (Erbin) ist vor dem Erblasser tot |
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| AW: Die Ehefrau (Erbin) ist vor dem Erblasser tot Für Ehefrauen gibt es zwar keine dem § 2069 BGB entsprechende Auslegungsregel, aber in der Rechtsprechung - vor allem des BayObLG - wird gelegentlich bereits die Andeutung der Ersatzerbeinsetzung durch Bezeichnung der Ehefrau als solche als ausreichend angesehen, um eine ergänzende Testamentsauslegung vorzunehmen (BayOBLG FamRZ 1996, 1037). |
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| AW: Die Ehefrau (Erbin) ist vor dem Erblasser tot Hallo Clown ![]() danke für Ihre prompte Antwort! NullVerständnis für "Juristen-Deutsch" )Meinen Sie, dass das Testament wirksam ist? Viele Grüße Corium50 |
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| AW: Die Ehefrau (Erbin) ist vor dem Erblasser tot Wirksam ist es auf jeden Fall. Die Frage ist nur, was es aussagt, nämlich ob man dem Testament die implizite Aussage entnehmen kann: "Sollte meine Ehefrau vor mir oder zeitgleich versterben, treten ihre Abkömmlinge an ihre Stelle". Da ist die Rspr wie von mir skizziert teilweise recht großzügig; ich persönlich stehe dem eher skeptisch gegenüber. Es besteht mE eine erhebliche Rechtsunsicherheit, rechtliche Beratung ist anzuraten. Enthält das notarielle Testament denn keine Anhaltspunkte für o. g. Problematik? Normalerweise dürfte ein Notar auf die Klärung dieser Fragen drängen. |
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