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Dauervollstreckung

Dies ist eine Diskussion zu Dauervollstreckung innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 08.04.2009, 15:17
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Dauervollstreckung

Angenommen, nach dem Tod von Person A erben mehrere Geschwister gem. Testament jeweils zu gleichen Teilen. Lediglich für eine Schwester wird eine Dauervollstreckung bis zu ihrem Tod angeordnet, wobei der Testamentsvollstrecker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit wäre. Hätte diese Schwester wohl Möglichkeiten, das Testament anzufechten?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.04.2009, 17:28
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AW: Dauervollstreckung

Schlicht und einfach: Nein!
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Alt 08.04.2009, 18:06
Boardneuling
 
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AW: Dauervollstreckung

Angenommen, die Schwester würde das Erbe ausschlagen. Wohin würde ihr Anteil gehen - Geschwister oder ihre direkten Abkömmlinge?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.04.2009, 14:22
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AW: Dauervollstreckung

Zitat:
Zitat von bonnie11
Angenommen, die Schwester würde das Erbe ausschlagen. Wohin würde ihr Anteil gehen - Geschwister oder ihre direkten Abkömmlinge?
Ohne genauen Wortlaut des Testamentes und Auslegung desselben ist das nicht zu beantworten.
__________________
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