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Darlehensschulden von Haus erben ohne dieses zu besitzen?

Dies ist eine Diskussion zu Darlehensschulden von Haus erben ohne dieses zu besitzen? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 17.03.2008, 19:25
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Darlehensschulden von Haus erben ohne dieses zu besitzen?

Um ein Haus zu bauen, nimmt sich Ehepaar R. einen Darlehen auf.
Beide sind als Schuldner eingetragen, jedoch wird aus irgendwelchen Gründen nur Herr R. ins Grundbuch eingetragen. Frau R. verstirbt nun plötzlich. Sie hinterlässt 3 Kinder aus erster Ehe und den neuen Ehepartner Herr R.
Müssen die Kinder, wenn sie das Erbe angenommen haben, die Schulden zurück bezahlen, auch wenn sie dadurch keinerlei Besitz am Haus erwerben? Oder können sie sich von den Schulden freistellen lassen?
Eine Aufstellung beweist, dass das gesamte Geld auch ausschließlich für diesen Hausbau verwendet wurde.
Vielen Dank im Voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 19:37
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AW: Darlehensschulden von Haus erben ohne dieses zu besitzen?

Zitat:
Zitat von Jayce
Um ein Haus zu bauen, nimmt sich Ehepaar R. einen Darlehen auf.
Beide sind als Schuldner eingetragen, jedoch wird aus irgendwelchen Gründen nur Herr R. ins Grundbuch eingetragen. Frau R. verstirbt nun plötzlich. Sie hinterlässt 3 Kinder aus erster Ehe und den neuen Ehepartner Herr R.
Müssen die Kinder, wenn sie das Erbe angenommen haben, die Schulden zurück bezahlen, auch wenn sie dadurch keinerlei Besitz am Haus erwerben?
Die Kinder "erben" auch die Schulden. Maßgebend sind die Darlehensverträge.
Dass Frau R nicht als Eigentümer im Grundbuch steht, spielt keine Rolle. Hier haben die Kinder wohl "Pech".
Zitat:
Oder können sie sich von den Schulden freistellen lassen?
Freistellen nicht, sie könnten ggf. das Erbe ausschlagen.
,
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  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 19:39
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AW: Darlehensschulden von Haus erben ohne dieses zu besitzen?

Wer erbt, erbt zunächst mal auch Verbindlichkeiten,

die Kinder müssten sich also mit Herrn R. und der Bank einigen, damit sie aus dem Kreditvertrag entlassen werden.

Da nur Herr R. im GB eingetragen ist, könnte man darüber diskutieren, ob die Ratenzahlungen der Frau R in den letzten 10 Jahren vll. als Schenkung zu betrachten wären, die Pflichtteilsergänzungsansprüche der Kinder nach sich ziehen.. das sollte man ggf. mit einem Anwalt besprechen.

LG
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