Dies ist eine Diskussion zu Chance gegen Ordnungshüter? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Chance gegen Ordnungshüter? Dabei stellt sich dann heraus, dass das Vermögen des Ehemannes (welches Nacherbvermögen ist) weg ist. Das Vermögen der Ehefrau ist auch verbraucht. Die Pflegekosten, Miete usw. entsprechen bei weiten nicht den Betrag, der verschwunden ist. Ein "Verwandter" hat sich "gekümmert" und alle Bank- und Behördengänge erledigt, inkl alle Formulare ausgefüllt, Erklärungen geschrieben und die alte Dame lediglich unterschreiben lassen. Zwang kann nicht bewiesen werden, es sei denn man beschäftigt einen Graphologen... Weiter angenommen, dieser "Verwandte" ist Polizist (später Polizist in Altersteilzeit, dann Penionär) und hat auch Anträge gestellt, die auf vorstätzlichen Sozialbetrug hinauslaufen. 1. Welche Chance hat der wahre Erbe, an sein Erbe zu kommen, bei den Vorzeichen? 2. Ist ein Strafantrag möglich? 3. Muß dieser vom Erbe gestellt werden oder wird der Staatsanwalt automatisch eingeschaltet? |
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| AW: Chance gegen Ordnungshüter? zu 1.: Schwer zu beurteilen, da die Beweislage unklar ist. zu 2.: Eine Strafanzeige ist möglich, sollte sich aber auf mehr stützen, als das hier dargestellte Sachverhalt zu 3.: Die Staatsanwaltschaft muss schon irgendwie von einer Straftat erfahren, wenn sie tätig werden soll. Das geschieht in Fällen wie diesem hier typischerweise durch eine Strafanzeige. |
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| AW: Chance gegen Ordnungshüter? Verfahren läuft bereits bei Gericht. Kann der Richter die Staatsanwaltschaft "beiziehen"? Noch ist es ein Zivilprozess in Stufenklage. Das Ganze hier detailiert darzustellen würde den Rahmen sprengen! und auch nicht wirklich erlaubt. |
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| AW: Chance gegen Ordnungshüter? Zitat:
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| AW: Chance gegen Ordnungshüter? |
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| AW: Chance gegen Ordnungshüter? Was genau verstehen Sie denn unter "beiziehen"? Wenn einem das so wichtig ist, kann man ja selbst Strafanzeige stellen. |
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| AW: Chance gegen Ordnungshüter? Schon okay... Mal angenommen, es wäre einem "angenehmer", wenn es jemand macht, der "höher" steht. Das hat dann nämlich auch einen ganz anderen Erfolg. Der Gegenspieler wird verlieren, so oder so. Es würde nur eine ganz andere Qualität haben, wenn der Richter den Staatsanwalt einschalten würde, weil ersichtlich ist, dass eine Straftat vorliegt. Ich phantasiere hier nicht rum, sondern der Fall steht hoffentlich bald vor einem Abschluß. Was ist daran so schwer zu verstehen, wenn die 3. Frage lautet: Muß der Strafantrag vom Erbe gestellt werden oder wird der Staatsanwalt automatisch, evtl vom Richter, eingeschaltet? Ich habe keine Gerichtserfahrung und gucke auch keine Gerichtsshows! Also, woher soll ich es dann wissen, deshalb stelle ich die Frage hier! |
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| AW: Chance gegen Ordnungshüter? |
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| Stichworte |
| erbschaftsstreit, nacherbe, polizeibeamter |
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