Dies ist eine Diskussion zu Beteiligung an Mieteinnahmen innerhalb des Forums Erbrecht
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| Beteiligung an Mieteinnahmen meine Frage ist wie folgt: Wenn zwei Geschwister eine Wohnung erben und Geschwister A diese Wohnung weiter behalten will und deshalb Geschwister B auszahlen will - stimmt es, dass B zusätzlich zu der Hälfte des Marktwertes auch noch 15 Jahre lang an den Mieteinnahmen beteiligt werden muss - obwohl er ja die Hälfte des Wohnungswertes bekommen hat? Ich fände so eine Regelung extrem unlogisch, denn wenn man die Wohnung verkaufen würde, wäre man ja auch nicht an Mieteinnahmen beteiligt. Ach ja, die Wohung ist wie gesagt vermietet. vielen Dank für Antworten Eisbär100 |
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